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BPOL NRW: Streckensperrung am 11.11. - Bundespolizei stellt Gleisläufer in Köln

BPOL NRW: Streckensperrung am 11.11. - Bundespolizei stellt Gleisläufer in Köln
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Köln (ots)

Zum Sessionsauftakt hielten sich gleich vier Personen im Gleisbereich rund um den Kölner Hauptbahnhof auf. In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei erneut vor den Gefahren, die der Aufenthalt in Gleisbereichen birgt.

Gegen 17:35 Uhr erhielt die Bundespolizei die Meldung über eine, sich auf dem Versorgungsbahnsteig zwischen den Gleisen 1 und 2 des Kölner Hauptbahnhof befindliche Person. Diese gab gegenüber einem Triebfahrzeugführer an, durch den Gleisbereich bis zum Bahnhof Köln-West laufen zu wollen. Unmittelbar wurde die Strecke zwischen dem Kölner Hauptbahnhof und dem Bahnhof Köln West gesperrt und die Einsatzkräfte begaben sich auf die Suche. Auf Höhe des Mediaparks konnte schließlich eine 19-jährige Deutsche gestellt und aus dem Gleisbereich gebracht werden. Zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen brachten die Uniformierten die junge Frau auf die Dienststelle. In der Folge leiteten sie ein Bußgeldverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen ein.

Zeitgleich konnten Beamte über die Videoanlage des Kölner Hauptbahnhofs beobachten, wie sich kurz hintereinander zwei weitere Personen im Gleisbereich rund um den Kölner Hansaring aufhielten. Beide verließen die Gleise selbstständig wieder.

Nur kurze Zeit später begab sich eine vierte Person von Gleis 1 des Kölner Hauptbahnhofes in den Gleisbereich. Sie gab an, den Haltepunkt Köln-Hansaring erreichen zu wollen. Die Beamten stellten die Frau und brachten sie aus dem Gleisbereich.

Aufgrund der Streckensperrung musste der Zugang zum Kölner Hauptbahnhof kurzzeitig gesperrt werden, um eine Überfüllung des Bahnhofs zu verhindern. Zudem kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen im Bahnverkehr.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut auf die Gefahren hin, die das Betreten der Gleise mit sich bringt:

   - Bahnanlagen sind keine Spielplätze. Das Betreten oder der 
     Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten!
   - Halten Sie Abstand von der Bahnsteigkante. Die Sogwirkung der 
     einfahrenden Züge kann Sie sonst mitschleifen.
   - Züge näher sich schnell und beinahe lautlos und werden oft erst 
     sehr spät wahrgenommen!

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Pressestelle
Paula Feierabend

Telefon: +49 (0) 221 16093-1400
Mobil: +49 (0) 173 56 21 045
E-Mail: presse.k@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Gereonstraße 43-65
50670 Köln
www.bundespolizei.de

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