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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bundespolizei bilanziert nach Ferienstart am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ots)

Am Wochenende wurden am Flughafen Düsseldorf durch die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle insgesamt 4 Personen festgenommen. Davon konnten drei Personen die Geldstrafe in der Gesamthöhe von 7.532,- EUR bezahlen.

Die ersten verkehrsreichen Tage liegen nun hinter NRW's größtem Flughafen in Düsseldorf. Trotz gestiegener Flugbewegung und hoher Zahl Reisender verliefen die zurückliegenden Tage erwartungsgemäß routiniert. Des Weiteren konnten die Bundespolizisten Reisenden zur Hilfe kommen, die nicht über gültige Ausweisdokumente verfügten oder diese sogar Zuhause vergessen hatten. In 72 Fällen wurden so genannte Reiseausweise als Passersatz oder Notreiseausweise ausgestellt.

Für einen 27-Jährigen endete die Ausreise nach Pristina vor dem Richter des Amtsgerichts Düsseldorf, da die Staatsanwaltschaft Erlangen ihn wegen Unterschlagung suchte. Der Betroffene steht in Verdacht mit einer fremden Geldkarte insgesamt 1.810,- EUR abgehoben zu haben.

Während der Ausreisekontrolle nach Miami wurde der 38-Jährige festgestellt, weil er von der Staatsanwaltschaft Wuppertal mittels Haftbefehl ausgeschrieben war. Der Deutsche wurde wegen Betruges zu 1.982,- EUR oder ersatzweise zu 74 Tagen Haft verurteilt. Die Geldstrafe konnte gezahlt und die Reise nach Amerika konnte fortgesetzt werden.

Im Rahmen der Einreisekontrolle wurde der 51-jährige Türke festgenommen, weil die Staatsanwaltschaft Duisburg ihn suchte. Der in Duisburg lebende Mann muss noch eine Reststrafe von 400,- EUR zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen antreten. Der wegen Steuerhinterziehung gesuchte Mann zahlte die Geldstrafe und konnte seine Heimreise antreten.

Ein 39-jähriger Deutscher wurde bei der Ausreise nach Abu Dhabi vorläufig verhaftet, weil ihn die Staatsanwaltschaft Krefeld suchte. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestanden zwei Haftbefehle zur Strafvollstreckung. Gemäß dem ersten Haftbefehl war er zu einer Geldstrafe von 1.200.- Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt worden. Der zweite Haftbefehl wies eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 4.000.- EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen aus. Da in Krefeld wohnende Mann die Geldstrafen in Höhe von 5.200.- EUR bezahlen konnte, wurde ihm die Weiterreise gestattet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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