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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Schwarzfahren lohnt sich nicht - und führt manchmal unmittelbar ins Gefängnis

Münster, Hamm (ots)

Das Schwarzfahren eine Straftat ist, weiß jedes Kind. Das Zugfahren ohne Fahrkarte auch weit aus härtere Folgen haben kann, stellte gestern (27.06.2018) ein 49jähriger Mann im National Express am Hauptbahnhof Hamm fest. Herbeigerufene Bundespolizisten der Inspektion Münster überprüf-ten die Personalien des Schwarzfahrers und stellten fest, dass die-ser noch eine Restfreiheitsstrafe wegen Diebstahls absitzen muss.

Besonders bitter für den Deutschen war, dass er neben einer Straf-anzeige wegen Schwarzfahrens auch sein Fahrrad und eine volle Flasche Whiskey abgeben musste, die er aber nach Verbüßen der Strafe bei der Bundespolizei in Hamm wieder abholen will.

Rückfragen bitte an:

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Bundespolizeiinspektion Münster

Telefon: +49 (0)251 97437-0
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nrw
www.bundespolizei.de

Bahnhofstraße 1
48143 Münster

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