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POL-SI: Zwei folgenschwere Verkehrsunfälle in Bad Berleburg
Polizei appelliert an Fußgänger: Tragen Sie helle, reflektierende Kleidung!

POL-SI: Zwei folgenschwere Verkehrsunfälle in Bad Berleburg / 
Polizei appelliert an Fußgänger: Tragen Sie helle, reflektierende Kleidung!
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Bad Berleburg (ots)

Wie wichtig gerade in der jetzt begonnenen dunklen Jahreszeit helle, reflektierende Kleidung ist, das zeigte sich heute mit exemplarischer Deutlichkeit bei zwei folgenschweren Verkehrsunfällen in Bad Berleburg.

Der erste Unfall ereignete sich gegen 06.30 Uhr in Bad Berleburg auf der Emil-Wolff-Straße. Hier fuhr ein 47-jähriger Pkw-Fahrer auf den dortigen Kreisverkehr zu, zur selben Zeit wollte eine junge Frau den Fußgängerüberweg vor dem Kreisverkehr überqueren. Aufgrund von Dunkelheit, Regen und der vollständig schwarzen Kleidung der Fußgängerin übersah sie der Pkw-Fahrer und erfasste die junge Frau beim Überqueren der Fahrbahn, so dass sie zunächst auf die Motorhaube geschleudert wurde und dann zu Boden stürzte. Mit einem Rettungswagen wurde die Verletzte anschließend einem Krankenhaus zugeführt.

Der zweite Unfall passierte gut eine Stunde später auf der K 50. Dort war nach ersten Erkenntnissen der Polizei ein 20-jähriger Autofahrer mit seinem Ford Fiesta von Arfeld kommend in Fahrtrichtung Meckhausen unterwegs. Dabei kam ihm ein dunkel gekleideter 65-jähriger Fußgänger am Fahrbahnrand entgegen. Um einen Zusammenstoß mit dem nahezu nicht erkennbaren Fußgänger zu verhindern, riss der junge Mann das Lenkrad herum. So kam sein Fiesta von der Fahrbahn ab, fuhr einen Böschungsbereich hoch, kippte dann um, schlitterte weiter, fiel noch auf eine Leitplanke und blieb schließlich auf dem Dach liegen. Der 20-Jährige wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Er wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Gegen den 65-jährigen Fußgänger wurde im Übrigen eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und Unfallflucht eingeleitet.

Vor dem Hintergrund dieser Unfälle erinnert die Polizei nochmals daran, dass mit der jetzt begonnenen dunkeln Jahreszeit insbesondere Fußgänger und Radfahrer erheblichen Gefahren ausgesetzt sind.

Ursächlich dafür sind die in der sogenannten dunklen Jahreszeit auftretenden ungünstigen Witterungs- und Sichtverhältnisse wie Dunkelheit, Regen, Nebel, Glätte und Schnee, die allen Verkehrsteilnehmern große Probleme bereiten.

Viele Fußgänger gehen an ungesicherten Stellen über die Fahrbahn, ohne genügend auf den Fahrzeugverkehr zu achten.

Sehr oft ist auch festzustellen, dass Fußgänger dunkle, wenn nicht gar schwarze Kleidung tragen. Das mag zwar modisch sein, birgt aber auch große Gefahren. Denn die Fußgänger werden dadurch von den anderen Verkehrsteilnehmern nur sehr schwer bis gar nicht erkannt.

Aber der Grundsatz "Sehen und gesehen werden" sollte gerade in der dunklen Jahreszeit für alle Verkehrsteilnehmer oberste Priorität besitzen. Fußgängern wird geraten, unbedingt helle, reflektierende Kleidung zu tragen und helle, reflektierende Gegenstände mitzuführen.

Einen hell gekleideten Fußgänger sieht ein Autofahrer bereits aus einer Entfernung von 80 bis 90 Metern, einen dunkel gekleideten erst aus einer Entfernung von 25 Metern. An der Kleidung befestigte Reflektoren lassen Fußgänger bereits aus 150 Metern "leuchten".

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Georg Baum
Telefon: 0271 7099 1222
E-Mail: pressestelle.siegen-wittgenstein@polizei.nrw.de
https://siegen-wittgenstein.polizei.nrw/

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