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POL-GM: 020819-730: Blutprobe musste mit Zwang durchgesetzt werden

Hückeswagen (ots)

Weil er unter Alkoholeinwirkung stehend eine Person angefahren haben soll, musste die Polizei am Donnerstagabend (1. August) bei einem 26-jährigen Hückeswagener eine Blutprobenentnahme mit Zwang durchsetzen. Nach bisherigen Erkenntnissen war der 26-Jähriger gegen 20.00 Uhr mit einem Auto in die Sperberstraße gefahren, hatte dort einen Anwohner angefahren und dabei leicht verletzt. Daraus entwickelte sich ein Streit, so dass die Polizei mit drei Wagen zum Einsatzort fuhr. Als diese eintrafen, war das fragliche Auto allerdings nicht mehr vor Ort, sondern war bereits von einer anderen Person weggefahren worden. Der 26-Jährige, der eine Fahrt mit dem Auto vehement bestritt, wurde von Zeugen aber eindeutig als Fahrer identifiziert. Da er augenscheinlich erheblich unter Alkoholeinfluss stand, ordneten die Beamten eine Blutprobenentnahme an, gegen die sich der Mann aber zunächst wehrte. Er musste überwältigt und zwangsweise mit zur Polizeiwache genommen werden. Nach eigenen Angaben hat der 26-Jährige auch keine Fahrerlaubnis - ihn erwartet nun ein umfangreiches Strafverfahren. Zeugen des Geschehens können sich beim Verkehrskommissariat in Wipperfürth unter der Telefonnummer 02261 81990 melden.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis
Pressestelle
Michael Tietze
Telefon: 02261/8199-650
E-Mail: michael.tietze@polizei.nrw.de
https://oberbergischer-kreis.polizei.nrw/

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