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Bundespolizeidirektion München: Urinieren an Dienst-Kfz führt zu Haft - Drei Haftbefehle vollstreckt

Bundespolizeidirektion München: Urinieren an Dienst-Kfz führt zu Haft - Drei Haftbefehle vollstreckt
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München (ots)

Am Donnerstag (9. Mai) vollstreckte die Bundespolizei drei Haftbefehle gegen zwei alkoholisierte Personen. Nach beiden war von Staatsanwaltschaften gesucht worden.

Kurz nach Mitternacht kam ein mit 2,9 Promille alkoholisierter 36-jährige Pole zum Bundespolizeirevier am Ostbahnhof. Er gab an, dass gegen ihn "etwas offen sein müsste". Ein Datenabgleich förderte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I zu Tage. Der Wohnsitzlose war wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1.800 EUR verurteilt worden. Da er die Strafe nicht beglich, war er zur Fahndung und Festnahme ausgeschrieben worden. Wegen fehlender Barmittel wird er nun voraussichtlich die kommenden 60 Tage in Obhut der Justiz vollbringen.

Im zweiten Fall wurde ein 34-jähriger Deutscher gegen 01:30 im Hauptbahnhof einer Personenkontrolle unterzogen. Vorangegangen war, dass dessen 31-jährige Begleiterin aus dem Landkreis Erding an ein abgestelltes Dienstfahrzeug uriniert hatte. Während gegen die Frau nichts vorlag und sie mit einer Ordnungswidrigkeit die Wache verlassen konnte, verblieb ihr wohnsitzloser Begleiter im Gewahrsam. Ein Datenabgleich förderte gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle zu Tage. Die Staatsanwaltschaft München II suchte den mit 2,8 Promille Alkoholisierten, weil er eine Geldstrafe von 2.500 EUR wegen Körperverletzung nicht beglichen hatte. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte den Mann ausgeschrieben, weil er wegen Bedrohung eine Geldstrafe von 3.000 EUR nicht beglichen hatte. Da er die insgesamt geforderten 5.500 EUR nicht aufbrachte, wird auch er in den kommenden voraussichtlich 220 Tagen eine Ersatzfreiheitsstrafe unter Aufsicht der Justiz verbüßen.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
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Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

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oben genannter Kontaktadresse.

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