Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundespolizeidirektion München mehr verpassen.

Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Vertraulichkeit des Wortes Gespräch gefilmt und versandt - Handy beschlagnahmt

Bundespolizeidirektion München: Vertraulichkeit des Wortes
Gespräch gefilmt und versandt - Handy beschlagnahmt
  • Bild-Infos
  • Download

München (ots)

In der Nacht des 1. Mai fiel ein 35-Jähriger mehrfach am Münchner Hauptbahnhof auf. Unter anderem filmte er ein dienstliches Gespräch zwischen einem Bundespolizisten und Mitarbeitern der Deutsche Bahn Sicherheit und versandte es mittels eines Messenger-Dienstes. Das Handy wurde beschlagnahmt.

Gegen 01:50 Uhr am 1. Mai hielt sich ein 35-Jähriger mit seinem Hund an einem Eingang des Münchner Hauptbahnhofes aus. Auf mehrfache Aufforderung durch Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit (DBS), den Hund anzuleinen, reagierte der Deutsche nicht. Erst bei Eintreffen der Bundespolizei legte er dem Hund die Leine an. Rund eine Stunde später wurde die Bundespolizei über eine renitente Person im Zwischengeschoss informiert. Bei Eintreffen konnte wieder der 35-Jährige festgestellt werden. Er hatte eine DBS-Mitarbeiterin beleidigt. Weiterhin filmte er mit seinem Smartphone wie ein Bundespolizist in einem Gespräch mit einem DBS-Mitarbeiter den aktuellen Sachstand aufklärte. Der Wohnsitzlose wurde auf-gefordert das Filmen zu unterlassen und auf die Straftat der Verletzung der Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes hingewiesen (§201 StGB). Der Mann filmte jedoch weiter und versandte das Video anschließend über einen Messenger-Dienst. Der Alkoholisierte musste mit auf die Wache am Hauptbahnhof kommen, was er nur unter Widerstand tat. Dort wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft das Smartphone des 35-Jährigen beschlagnahmt. Gegen den Mann wird wegen Beleidigung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Zusatzinfo: § 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - schützt das nichtöffentlich gesprochene Wort. Bestraft wird, im Gegensatz zu Bildaufnahmen nach dem Kunsturheberrechtsgesetz, nicht nur, wer das gesprochene Wort veröffentlicht. Allein das Aufnehmen auf einen Tonträger ist nach Abs. 1 Nr. 1 bereits strafbar. Nr. 2 umfasst auch das gebrauchen oder zugänglich machen einer solchen Aufnahme.

Rückfragen bitte an:

Petra Wiedmann
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Pressestelle
Telefon: 089 515 550 224
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell