POL-HH: 190721-1. Fahrradstaffel kontrolliert erneut E-Scooter
Hamburg (ots)
Zeit: 19.07.2019, 07:00 Uhr bis 14:30 Uhr Ort: Hamburger Innenstadt
Am Freitag haben Beamte der Fahrradstaffel (VD 214) erneut eine gezielte Kontrolle mit dem Schwerpunkt "Verhalten von Führern von Elektrokleinstfahrzeugen" durchgeführt. Auch erkannte Verstöße von Fahrrad- und Autofahrern wurden geahndet.
Seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugverordnung am 15.06.2019 war festgestellt worden, dass sich viele Fahrzeugführer nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten. Insbesondere das Befahren des Gehwegs stellt den häufigsten Verstoß dar. Auch stellten die Beamten immer wieder fest, dass private Elektrokleinstfahrzeuge ohne einen gültigen Versicherungsschutz geführt werden.
Während der am Freitag durchgeführten Kontrollmaßnahmen wurden 18 Verstöße durch Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen geahndet. Hierzu im Einzelnen:
- 14x Befahren des Gehwegs bzw. der Fußgängerzone - 1x Befahren der falschen Radwegseite - 1x Nutzung zu zweit - 2x Führen ohne gültigen Versicherungsschutz
Weiterhin wurden folgende Verstöße durch Radfahrer geahndet:
- 4x Missachtung des Rotlichts - 16x Befahren des Gehwegs bzw. der Fußgängerzone - 1x Führen des Fahrrads ohne Bremseinrichtung
In einem weiteren Fall wurde der Führer eines Pedelec aufgrund einer augenscheinlich hohen Geschwindigkeit angehalten und überprüft. Es stellte sich heraus, dass es sich um ein S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h handelte, welches versicherungspflichtig ist. Das Kennzeichen hatte der Fahrer offenbar deshalb nicht montiert, um den Anschein eines normalen Fahrrads zu erwecken und Radwege nutzen zu können - mit einem Pedelec wie dem seinen müsste er nämlich auf der Fahrbahn fahren. Die Überprüfung des Kennzeichens, das der Mann tatsächlich mit sich führte, ergab, dass dieses seit über einem Jahr abgelaufen war. Die Beamten fertigten daher eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Auch wurden folgende Verstöße von Autofahrern geahndet:
- 2x missbräuchliche Benutzung eines Mobiltelefons - 1x Missachtung des Rotlichts - 2x verbotswidriges Wenden - 1x Abbiegeverstoß - 1x Parkverstoß
Die Betroffenen zeigten sich überwiegend einsichtig.
Die Polizei Hamburg wird auch weiterhin Schwerpunktmaßnahmen durchführen, um die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren und das Fehlverhalten konsequent zu ahnden.
Abb.
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