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Polizei Hamburg

POL-HH: 180220-1. Zielgerichtete Kontrollmaßnahmen der Kontrollgruppe "Autoposer" führten zu erneuten Fahrzeugsicherstellungen

Hamburg (ots)

Zeit: 12.02.2018 bis 18.02.2018 Ort: Hamburger Stadtgebiet

Beamte der Kontrollgruppe "Autoposer" führten vergangene Woche erneut Kontrollmaßnahmen durch. Insgesamt wurden dabei 52 verhaltensauffällige Fahrzeugführer mit ihren zum Teil unzulässig technisch veränderten Fahrzeugen angehalten und überprüft.

Bei den wesentlichen Ergebnissen handelt es sich um:

   -	einen Verstoß gegen die Abgabenordnung -	21 erloschene 
Betriebserlaubnisse -	sieben Fahrzeugsicherstellungen -	fünf 
Rotlichtmissachtungen -	neun Verfahren wegen Benutzung eines 
Mobiltelefons während der Fahrt -	einen Verstoß gegen das 
Waffengesetz -	vier Verfahren wegen des Verursachens von unnötigem 
Lärm

Im Einzelfall sind nachstehende Sachverhalte besonders hervorzuheben:

Ein 28-jähriger Deutscher erlangte mit seinem Porsche Panamera (400PS) am 13.02.2018 am Glockengießerwall die Aufmerksamkeit eines zivilen Streifenteams der Kontrollgruppe "Autoposer", indem er sich mit sehr riskanten und rücksichtslosen Fahrmanövern durch die Hamburger Altstadt bewegte. Nachdem er angehalten wurde, stellten die Beamten schnell fest, dass sich der Fahrer, welcher auch Halter des Sportwagens war, nicht nur hinsichtlich seines Verhaltens im Straßenverkehr über die geltenden Gesetze hinweg gesetzt hatte. Er hatte sein Fahrzeug auch unerlaubt verändert, so dass die Betriebserlaubnis hierfür erloschen war. So waren zum Beispiel die Rücklichter, die Frontscheinwerfer und das Tagfahrlicht verbotswidrig foliert. Des Weiteren befand sich am Pkw eine unzulässige Rad- Reifenkombination, bei der die Räder aus den Radkästen hinaus standen und es entstand der Verdacht, dass die Abgasanlage manipuliert war. Der Pkw wurde sichergestellt und durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachtet. Dieser bestätigte die festgestellten Mängel und das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Nach Abschluss des Gutachtens wurde das Fahrzeug wieder freigegeben. Es musste verladen abtransportiert werden und darf erst wieder im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, wenn es in einen ordnungsgemäßen Zustand hergestellt wurde.

Mit einem grollenden, extrem lauten Mercedes S500 (455 PS) geriet ein 29-jähriger Deutscher am vergangenen Mittwochmittag in der Straße Große Bleichen ins Visier eines Kontrollteams. Schnell entstand der Verdacht, dass die Luxuslimousine zum Zwecke eines lauteren Abgasgeräusches verändert wurde, indem der Mittelschalldämpfer entfernt wurde. Dies führte ebenfalls zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und der Sicherstellung des Fahrzeuges. Ein unabhängiger Sachverständiger bestätigte auch in diesem Fall den Verdacht. Das Fahrzeug darf ebenfalls erst wieder im Straßenverkehr gefahren werden, wenn es in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht wurde und eine unabhängige Prüforganisation sowie die zuständige Zulassungsstelle dies bestätigen.

Kurze Zeit später fuhr ein Mercedes CLS 500 (388 PS) mit rasanter Fahrweise die Sievekingsallee entlang. Hierbei wurde das Fahrzeug mehrfach unnötig stark beschleunigt, wobei ein sehr lautes Fahrgeräusch wahrzunehmen war. Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle und technischen Überprüfung wurden dem 28-jährigen Afghanen vorgeworfen, dass sein Fahrzeug mit einem "Body-Kit", mit extrem breiten Spurplatten (70mm), einer Rad-Reifenkombination ohne Zulässigkeitsnachweis, mit unerlaubtem LED-Licht im Hauptscheinwerfer und ohne erforderlichem Mittelschalldämpfer nicht mehr verkehrssicher geführt werden könne. Die Betriebserlaubnis war erloschen und das Fahrzeug wurde sichergestellt. Im Rahmen der Beweisführung für das Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden die Mängel durch einen Gutachter dokumentiert. Das Fahrzeug durfte nach Freigabe verladen abtransportiert werden. Nach Herstellung eines gesetzeskonformen Zustandes muss es bei einer unabhängigen Prüforganisation und der zuständigen Zulassungsstelle vorgeführt werden, bevor es wieder im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf.

Drei zivile Beamte vernahmen am Abend des 16.02.2018 in Höhe Millerntorplatz einen ohrenbetörenden Lärm. Nach kurzer Lokalisierung konnte dieses Geräusch einem Subaru Impreza (125 PS) zugeordnet werden. Nachdem der Pkw angehalten wurde, stellten die Beamten fest, dass die Abgasanlage umfänglich für ein Lärmtuning umgebaut wurde. Die Katalysatoren und Mittelschalldämpfer wurden komplett entfernt und der Endschalldämpfer wurde von allem schalldämmenden Material befreit. Darüber hinaus waren die geöffnete Luftansaugung sowie diverse Umbauten (Rennsportlenkrad, etc.) ohne Zulässigkeitsnachweis. Im Rahmen einer Standgeräuschmessung wurde zu den erlaubten 87 Dezibel ein Vergleichswert von 119 Dezibel ermittelt. Die Betriebserlaubnis war erloschen und das Fahrzeug wurde sichergestellt. Der 19-jährige deutsche Fahrer aus Niedersachsen gab an, dass er am selben Tag seinen Pkw extra von jeglicher Schalldämmung befreit habe, um diesen auf dem "Kiez" zu präsentieren. Im Fahrzeug wurde außerdem ein Einhandmesser gefunden. Dieses wurde sichergestellt und eine Ordnungswidrigkeit nach einem Verstoß gegen das Waffengesetz gefertigt. Nach Abschluss aller Maßnahmen trat er seinen Heimweg ohne sein Fahrzeug an.

Aufgrund einer Hinweislage auf rücksichtslose Autoposer im Bereich Ahrensburger Straße/Bei der Hopfenkarre wurden die Kontrollmaßnahmen in diesem Bereich intensiviert. Insbesondere ein Ford Mustang GT (421 PS) sei für diverse Lärmbeschwerden verantwortlich. Dem Fahrzeugführer dieses Pkw wurde insbesondere in den Nachtstunden ein sehr lautstarkes Verhalten (zum Beispiel durch Gasstöße) nachgesagt, so dass die Anwohner erheblich in ihrer Nachtruhe gestört wurden. Mithilfe der engen Zusammenarbeit mit den örtlichen Beamten gelang es der Kontrollgruppe "Autoposer" dieses Fahrzeug anzuhalten und zu überprüfen. Hierbei wurde eine unzulässig veränderte Abgasanlage festgestellt, welche das Geräuschverhalten enorm verschlechterte. Bei einer Vergleichsmessung wurde im niedrigen Drehzahlbereich statt der zugelassenen 85 Dezibel ein Wert von über 109 Dezibel erreicht. Dies führte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug des 28-jährigen Deutschen wurde zwecks Begutachtung durch einen Sachverständigen sichergestellt.

Ein Chrysler 300C SRT8 Hemi (431 PS) wurde am 17.02.2018, um 20:10 Uhr durch einen zivilen Videowagen der Polizei Hamburg dabei beobachtet, wie er mehrere Male an der Ampel mit unnötigem Ausbeschleunigen der unteren Gänge startete. Der 28-jährige Fahrer wurde angehalten und hinsichtlich seines Fahrverhaltens zur Mäßigung aufgefordert. Der Fahrer war mit dem Fahrzeug seines Bruders aus Lübeck nach Hamburg gekommen und zeigte sich hinsichtlich seines Fahrverhaltens nur bedingt einsichtig. Daraufhin wurde das Fahrzeug technisch überprüft. Hierbei wurden ein US-Standlicht und ein offener Luftfilter ohne Zulässigkeitsnachweis festgestellt. Darüber hinaus entstand aufgrund der Verschlechterung des Geräuschverhaltens der Verdacht, dass die Zubehörabgasanlage manipuliert wurde. Statt der eingetragenen 83 Dezibel wurden 96 Dezibel gemessen. Aufgrund des Erlöschens der Betriebserlaubnis wurde auch dieses Fahrzeug sichergestellt, um es einem Gutachter vorzuführen. Der Betroffene dieser Ordnungswidrigkeit musste mit seinen Insassen ohne den Pkw zurück nach Lübeck gelangen.

Besonders erfindungsreich zeigte sich ein 29 Jahre alter Deutscher, der in den späten Samstagabendstunden mit einem sehr lauten BMW 329i (218 PS) durch Steilshoop fuhr. Als er angehalten wurde, entgegnete er gegenüber der Beamtin, dass er gerade auf dem Weg zu einer Polizeiwache sei, da ihm sein Auspuff gestohlen worden sei. Im Rahmen der Sachverhaltsklärung wurde festgestellt, dass der Endschalldämpfer komplett demontiert wurde. Hierdurch wurde das Geräuschverhalten erheblich verschlechtert, weshalb die Betriebserlaubnis erlosch. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Deinstallation entdeckte ein weiterer Beamter Hinweise darauf, dass das Fahrzeug schon einen längeren Zeitraum ohne den Endschalldämpfer bewegt wurde. Dies räumte der Fahrzeugführer dann auch ein. Da das Fehlen des Endschalldämpfers gerichtsfest dokumentiert werden konnte, wurde die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug vor Ort abgestellt. Dem Fahrzeugführer wurde erlaubt, sein Fahrzeug an einem Werktag auf direktem Weg zu einer Werkstatt zu fahren, um es dort in einen ordnungsgemäßen Zustand herstellen zu lassen. Anschließend müssen dies ein unabhängiger Prüfer und der Landesbetrieb Verkehr bestätigen, damit die Betriebserlaubnis wieder erteilt werden kann.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag überprüften die Beamten einen Mercedes CL500 (388 PS), nachdem dieser mit unnötig hoher Beschleunigung in der Königstraße bewegt wurde. Trotz einer Vergleichswertmessung, bei der eine Verschlechterung des Geräuschverhaltens um über 30dB (115 Dezibel statt erlaubter 84 Dezibel) festgestellt wurde, beteuerte der 29-jährige Deutsche den ordnungsgemäßen Zustand seines Pkw. Da an der Abgasanlage Schweißnähte sichtbar waren, erhärtete sich der Verdacht einer Manipulation im Sinne des Lärmtunings. Deshalb wurde das Fahrzeug zur Beweisführung sichergestellt.

Die Kontrollgruppe "Autoposer" wird auch in Zukunft ihre Schwerpunkteinsätze im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, unnötigem Lärm und unzulässigen technischen Veränderungen durchführen. Besonders stehen Fahrzeugführer im Fokus, welche durch ihr Verhalten die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen oder gefährden.

Th.

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Evi Theodoridou
Telefon: +49 40 4286-56214
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