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Polizeidirektion Oldenburg

POL-OLD: Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion auf den Autobahnen A1 und A28 im Einsatz +++ Technische Mängel bei Lkw +++ 18 Mal die Weitefahrt untersagt

Oldenburg (ots)

Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg hat am Mittwoch, 25. Mai 2019, zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr eine Schwerpunktkontrolle auf den Autobahnen 1 und 28 im Bereich zwischen den Anschlussstellen Brinkum und Groß Ippener sowie Stuhr und Ganderkesee durchgeführt. Im Fokus stand das Erkennen von technischen Mängeln an Nutzfahrzeugen. In der siebenstündigen Kontrolle wurden 83 Nutzfahrzeuge kontrolliert, 18 Mal wurde die Weiterfahrt untersagt. An der Kontrollaktion waren insgesamt 24 Einsatzkräfte aus verschiedenen Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Oldenburg beteiligt.

Gegen 9:30 Uhr war ein 37-jähriger Pole ohne gültige Kennzeichen mit seinem Lkw auf der A1 in Richtung Osnabrück unterwegs. Er hatte das Fahrzeug kurz zuvor in Stuhr erworben und wollte dieses nach Polen überführen. Am Lkw waren italienische Probekennzeichen angebracht, die für diese Fahrt nicht ausreichend waren. Zudem hatten diese Kennzeichen bereits 2016 ihre Gültigkeit verloren. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg angeordnet. Weiterhin wurden die Kennzeichen beschlagnahmt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Da der Fahrzeugführer die 500 Euro Sicherheitsleistung nicht bezahlen wollte, wurde eine Durchsuchung des Fahrerhauses durch das Amtsgericht Oldenburg angeordnet. Dabei konnte der zu zahlende Betrag aufgefunden und beschlagnahmt werden. Gegen den Fahrzeugführer und den Verantwortlichen der polnischen Firma wurden Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs sowie wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Gegen 11:50 Uhr stellten die Beamten bei der Kontrolle eines auf der A1 in Richtung Osnabrück fahrenden polnischen Sattelzuges fest, dass der 60-jährige Fahrer aus der Ukraine neben 24 Tonnen Faserplatten auch zwei Fahrräder geladen hatte. Eine Überprüfung ergab, dass eines der beiden Fahrräder einige Zeit zuvor in Göttingen gestohlen wurde. Der Fahrer, der als Fahrtziel die Niederlande angab, teilte den Beamten mit, dieses Rad auf einem Flohmarkt in Göttingen erworben zu haben. Gegen den 60-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei eingeleitet. Der Fahrer musste die Beamten zur Vernehmung auf die Dienststelle begleiten. Das Fahrrad wurde sichergestellt, um es an den rechtmäßigen Eigentümer auszuhändigen. Im Anschluss konnte der Ukrainer seine Fahrt ohne Fahrrad fortsetzen.

Um 12:25 Uhr wurde ein mit Schrott beladener Kleinlaster aus Bremen angehalten und kontrolliert, der auf der A28 in Richtung Bremen unterwegs war. Die Ladung auf der offenen Ladefläche war gänzlich ungesichert. Der 30-jährige Fahrer aus Bremen konnte den Beamten keinen Führerschein aushändigen. Eine anschließende Überprüfung ergab, dass sein Führerschein zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gültig war. Der kontrollierte Kleinlaster besaß allerdings ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,7 Tonnen. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Auch der Fahrzeughalter wird sich strafrechtlich verantworten müssen, da er die Fahrt trotz nicht ausreichender Fahrerlaubnis angeordnet hatte. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen des Zulassens von Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bei einem dänischen Sattelzug, der gegen 14 Uhr mit einer Ladung von 23,5 Tonnen Stahlmatten auf der A1 in Richtung Bremen unterwegs aus den Niederlanden nach Dänemark war, stellten die Beamten bereits bei einer ersten Sichtkontrolle Mängel an der Achsbefestigung des Sattelanhängers fest. Die Beamten entschieden, das Fahrzeug einer nahegelegenen Prüfstation vorzuführen. Dort wurden neben der mangelhaften Achsbefestigung auch Bremsenmängel an der ersten Achse des Sattelanhängers und der Feststellbremse sowie eine ausgeschlagene Königszapfensicherung beanstandet. Die Gesamtheit der Mängel führte zu einer Untersagung der Weiterfahrt, da das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Gegen den Fahrzeughalter wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung einbehalten.

Rückfragen bitte an:

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Christopher Deeken
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041
E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de
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