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POL-OLD: Kontrolle von Großraum- und Schwerlasttransporten an der BAB 1 und BAB 27 +++ Beanstandungsquote von 89%

POL-OLD: Kontrolle von Großraum- und Schwerlasttransporten an der BAB 1 und BAB 27 +++ Beanstandungsquote von 89%
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Oldenburg (ots)

In der Nacht vom 24. Mai auf den 25. Mai 2018 hat die regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg zwischen 20.00 Uhr und 05.00 Uhr eine Kontrollaktion des gewerblichen Güterverkehrs durchgeführt. Hierbei lag der Schwerpunkt auf der Kontrolle von Großraum- und Schwertransporten. An der Kontrollaktion auf dem Parkplatz Langwege-Ost an der BAB 1 in Richtung Bremen sowie auf den Parkplatz Goldbach an der BAB 27 in beide Fahrtrichtungen waren insgesamt 25 Einsatzkräfte aus verschiedenen Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Oldenburg beteiligt. Zusammen mit je drei Vertretern der Stadt Delmenhorst und des Landkreises Cloppenburg kontrollierten die Polizeibeamten 37 Transporte, von denen wiederum 33 beanstandet wurden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 89%. Letztlich musste 13 der beanstandeten Transporte die Weiterfahrt untersagt werden.

Unter anderem durfte ein 42-jähriger Mann aus Polen seine Fahrt von Bad Iburg nach Hamburg erst fortsetzen, nachdem seine Ladung auf ein anderes Fahrzeug umgeladen worden war. Der 42-Jährige war auf der BAB 1 mit einem Kleintransporter mit Anhänger unterwegs, der mit Spargel beladen war. Die genehmigte Anhängelast von 2000kg war um mehr als 50% überschritten worden. Die in diesem Fall benötigte Führerscheinklasse BE konnte der 42-jährige Fahrer nicht vorlegen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung von 600,- Euro angeordnet, die der Fahrer an Ort und Stelle bezahlte. Gegen den Fahrzeughalter wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, da er zuließ, dass sein Fahrer ohne eine erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war.

Die erforderliche Ausnahmegenehmigung zum Fahren auf öffentlichen Straßen konnte ein deutscher Fahrer nicht vorlegen, sodass ihm bis zur Vorlage einer gültigen Ausnahmegenehmigung die Weiterfahrt untersagt wurde. Der 44-Jährige, der auf der BAB 1 auf dem Weg von Rieste nach Lübeck war, fuhr einen Schwertransport, der mit einem sog. Rübenernter beladen war und bei dem ein zulässiges Gesamtgewicht von 67 Tonnen festgestellt wurde.

Ebenfalls bis zur Vorlage einer gültigen Ausnahmegenehmigung musste ein 55-jähriger Finne sein Fahrzeug auf dem Weg von den Niederlanden nach Helsinki vorerst auf dem Parkplatz an der BAB 1 stehen lassen. Sein Lkw mit Anhänger war mit Topfblumen beladen und wies, anstatt der erlaubten Länge von 18,75m, eine tatsächliche Länge von 19,70 auf. Für diesen Transport benötigte der Fahrer eine Ausnahmegenehmigung, die er jedoch nicht beantragt hatte. Zusätzlich stellten die kontrollierenden Beamten diverse Lenkzeitverstöße fest, sodass der 55-Jährige eine Sicherheitsleistung von insgesamt 630,- Euro vor Ort bezahlen musste.

Einem 62-jährigen deutschen Fahrer eines Schwertransportes, der auf der BAB 1 von Bocholt nach Hamburg unterwegs und mit einer sog. Ramme beladen war, wurde die Weiterfahrt untersagt, da er auf zwei Achsen überladen war. Die Wiegung mittels einer vor Ort aufgebauten Radlastwaage ergab, dass zwei Achsen um mehr als 20 % überladen waren. Des Weiteren war die Gesamtlänge von erlaubten 21,90 m um 60cm überschritten. Ebenso war das genehmigte Gesamtgewicht von 83 Tonnen um 3 Tonnen überschritten. Dem 62-Jährigen kann die Weiterfahrt erst gestattet werden, wenn der Unternehmer eine neue Genehmigung beantragt hat.

Auch ein 53-jähriger Däne konnte keine gültige Genehmigung seines Transportes vorweisen. Dem Fahrer, der mit seinem Transport auf der BAB 1 von den Niederlanden nach Dänemark unterwegs und mit einem Bagger beladen war, musste die Weiterfahrt untersagt werden. Die Genehmigung verlor ihre Gültigkeit, da bei einer Wiegung mittels der Radlastwaage festgestellt wurde, dass eine Achse auf der sieben Tonnen genehmigt waren, ein vorwerfbares Gewicht von 13,4 Tonnen vorlag. Dies entspricht einer Überladung von 91 %. Den Fahrer sowie das Transportunternehmen erwarten nun empfindliche Strafen.

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Tel.: 0441/799-1041/-1042/-1044/-1045
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