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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (1750) Organisierter Betrug durch Nutzung des elektronischen Lastschriftverfahrens

Nürnberg (ots)

Die Nürnberger Polizei konnte fünf Personen aus
Osteuropa noch rechtzeitig ermitteln, bevor diese mit organisiert 
betrügerisch erlangten Debitkarten (EC-Karte) massenhaft in 
Geschäften, die ein Bezahlen im elektronischen Lastschriftverfahren 
(ELV) akzeptieren, auf "Einkaufstour" gehen konnten. Während ein 
Täter eine bereits betrügerisch erlangte Debitkarte in verschiedenen 
Geschäften einsetzte (Bekleidung, Schuhe, Unterhaltungselektronik), 
hatten die anderen Personen erst in betrügerischer Absicht Konten 
eröffnet. Sie warteten noch auf die Aushändigung der Debitkarten, was
immer einige Tage Zeit in Anspruch nimmt. Allerdings gelang es 
diesen, alleine mit den Kontoeröffnungsanträgen zahlreiche Handys 
durch Abschluss entsprechender Handyverträge betrügerisch zu 
erlangen. Dies dürfte allerdings nur ein Teil der bislang 
durchgeführten "Einkaufstouren" gewesen sein. Die Ermittlungen dauern
an.
Der oben geschilderte Sachverhalt zeigt zum wiederholten Male auf,
dass das ELV mittlerweile organisiert auch von reisenden Tätern 
ausgenutzt wird. Es ist also nicht nur der Gelegenheitsdieb, der zu 
günstiger Zeit eine Debitkarte entwendet und dann mittels ELV 
einkauft. Nein, es lassen sich immer wieder Strukturen nachweisen, 
wonach Täter aus dem Ausland gezielt und organisiert zu Banken 
geleitet werden, um die im Rahmen der fingierten Kontoeröffnung 
erhaltene Debitkarte dann in ausgewählten Geschäften (welche den 
Zahlungsvorgang mittels ELV betreiben) bundesweit einzusetzen. Die 
erhaltene Ware wird anschließend verhehlt, ins Ausland verbracht oder
gegen Bargeld in selbigem Geschäft umgetauscht.
In dem oben genannten Fall wurden die jeweiligen "Einkäufer" dem 
Ermittlungsrichter überstellt und befinden sich in Haft. Gegen den 
hier bekannten Initiator, der sich im Hintergrund hielt und noch 
nicht festgenommen werden konnte, wurde Haftbefehl beantragt.
Die Kriminalpolizei weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich 
darauf hin, dass nur die Bezahlung mittels PIN (Geheimzahl) sicher 
ist. Die Abrechnung durch das risikobehaftete ELV-System, bei dem an 
der Kasse lediglich ein Abbuchungsbeleg zu unterschreiben ist und der
Käufer  dabei in größeren Geschäften weitgehend anonym bleibt, 
fördert nicht nur diese Kriminalität. Darüber hinaus animiert sie 
Täter, Debitkarten zur Erlangung auch zu rauben oder zu stehlen, um 
damit gezielt in den Geschäften einzukaufen, die noch mittels ELV 
abrechnen. Beim ELV-Verfahren wird weder eine gesperrte Karte 
erkannt, noch wird geprüft, ob eine Kontodeckung besteht. Dadurch ist
es möglich, dass selbst gestohlene Karten sehr lange verwendet werden
können.
Die Kripo appelliert an dieser Stelle erneut an die Verantwortung 
der Einzelhändler, aktiv an der Kriminalitätsreduzierung mitzuwirken 
und ausschließlich das sichere PIN-Verfahren zu verwenden. Nicht 
zuletzt auch deshalb, um auf diese Weise zugleich ihre ehrlichen 
Kunden vor finanziellem Schaden und weiteren  Unannehmlichkeiten zu 
schützen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Pressestelle

Telefon: 0911/211-2011/-2012
Fax: 0911/211-2010
http://www.polizei.bayern.de/ppmfr/welcome.htm

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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