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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (453) Ladendiebe immer gewalttätiger

Nürnberg (ots)

In letzter Zeit häufen sich die Fälle, dass
ertappte Ladendiebe Gewalt anwenden, um unerkannt zu bleiben und
flüchten zu können.
Am Nachmittag des 29.03.2004 wurde ein 35-jähriger arbeitsloser
Nürnberger in einem Verbrauchermarkt in der Nordstadt beobachtet, wie
er ein Päckchen Tabak im Wert von drei Euro einsteckte und ohne zu
bezahlen den Kassenbereich passierte. Auf der Straße wurde er von
einer Verkäuferin angesprochen, und zunächst war er auch bereit, mit
ins Geschäft zurückzukehren. Dort schubste er die Angestellte aber
zur Seite, und als sie ihn noch an der Jacke ergreifen konnte, riss
er sie mit Gewalt zu Boden. Ein weiterer Mitarbeiter konnte ihn
schließlich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Am 30.03.2004, gegen 10.00 Uhr, wollte ein junger Mann mit einer
gestohlenen Zigarettenschachtel einen Verbrauchermarkt in der Inneren
Laufer Gasse verlassen. Als ihm dies verwehrt wurde, schlug er mit
einem Metallständer auf die Verkäuferin ein und zertrümmerte
anschließend die Glaseingangstüre, um zu flüchten (bereits mit OTS
Nr. 445 berichtet).
Am Nachmittag wurde ein 19-jähriger Algerier in einem
Innenstadt-Kaufhaus beobachtet, wie er ein teures Parfum in die
Tasche steckte. Zu dieser Zeit führte er griffbereit ein
Taschenmesser mit. Bei seiner Festnahme durch die Polizei leistete er
erheblichen Widerstand, wobei ein Beamter verletzt wurde. Bei der
Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn
noch zwei weitere Haftbefehle, einer davon zum Zwecke der Ausweisung,
bestanden. Der 19-Jährige hält sich seit August 2003 illegal im
Bundesgebiet auf. Er wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
Am Abend entwendete ein 20-jähriger Nürnberger in einem
Sportgeschäft in der Innenstadt Fußballschuhe. Beide Detektive
verfolgten ihn in ein weiteres Sportgeschäft und stellten ihn dort
zur Rede. Daraufhin wollte der 20-Jährige mit erhobener Faust auf den
Mitarbeiter losgehen. Ein zweiter Detektiv konnte dies verhindern.
Die Polizei weist darauf hin, dass bei Gewaltanwendung anstatt der
Anzeige wegen Diebstahls (Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5
Jahren oder Geldstrafe) ein Verfahren wegen räuberischen Diebstahls
(Strafandrohung: Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr) eingeleitet
wird.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=6013

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
PD Nürnberg - Pressestelle

Telefon: 0911/211-2011/-2012
Fax: 0911/211-2010

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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