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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (556) Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) treten in Kraft

Mittelfranken (ots)

Der Gesetzgeber hat mehrere Änderungen der StVO beschlossen, die heute (28.04.2020) in Kraft treten. Durch die neuen Regeln sollen vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer gestärkt werden.

Zum Beispiel werden Radfahrer besser geschützt:

   -	Autos müssen innerorts beim Überholen einen Mindestabstand von 
1,5 Metern einhalten.
   -	Kraftfahrzeuge über 3,5 t dürfen in Ortschaften beim 
Rechtsabbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren.
   -	Ein neues Verkehrsschild ermöglicht einen Grünpfeil, der allein 
für Radfahrer gilt.
   -	Ist auf einer Straße ein Schutzstreifen für Fahrräder 
abgetrennt, so gilt dort ab sofort ein generelles Halteverbot.
   -	Auch ein neues Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen kann 
jetzt z.B. an Engstellen mit einem Verkehrszeichen angeordnet werden.

Damit Schwerbehinderten-Parkplätze von Berechtigten genutzt werden können, werden die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem solchen Stellplatz von 35 auf 55 Euro angehoben.

Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann jetzt genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Hier drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Dass Rettungskräfte, die Feuerwehr und Polizei durch eine Rettungsgasse schnell zu einem Unfallort kommen, kann manchmal sogar Leben retten.

Auch Geschwindigkeitsverstöße und Falschparken werden teurer.

Eine Zusammenfassung aller Änderungen kann auf der Webseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgerufen werden:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html

Das Social-Media-Team des PP Mittelfranken wird in den nächsten Tagen auf Facebook schrittweise verschiedene wesentliche Punkte der StVO-Novelle darstellen und erklären:

https://www.facebook.com/polizeimittelfranken

Stefan Bauer/n

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: +49 (0)911 2112 1030
Telefax: +49 (0)911 2112 1025

Freitag
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Telefon: +49 (0)911 2112 1030
Telefax: +49 (0)911 2112 1025

Sonntag
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Telefon: +49 (0)911 2112 1030
Telefax: +49 (0)911 2112 1025

Außerhalb der Bürozeiten:
Telefon: +49 (0)911 2112 1553
Telefax: +49 (0)911 2112 1525

Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h

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