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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (1977) Aktion Crossover nach 2 Jahren zum Abschluss gebracht

Fürth (ots)

Nach umfangreichen Vorermittlungen wurden am
Vormittag des 14.10.1999 im Bereich Mittelfranken zeitgleich 26
Wohnungen durchsucht und 21 Tatverdächtige zum Zwecke der
erkennungsdienstlichen Behandlung festgenommen. Nähere Details
wurden am 15.10.99 auf einer Pressekonferenz der PD Fürth
erläutert und führten zu vielfachem Echo in den Medien.
Auslöser für diese groß angelegte Durchsuchungsaktion unter
dem Namen //Crossover// waren Graffiti-Schmierereien aus den
Jahren 1998/99 im Bereich der Städte Fürth, Erlangen und
Nürnberg. Eine damals tätige Gruppierung //HBM// hatte durch die
begangenen Schmierereien einen Schaden in 6-stelliger Höhe
verursacht. Daraufhin wurde die Arbeitsgruppe //TAG// gegründet,
die aus Beamten der Polizei aus Fürth, Nürnberg und Erlangen
sowie des Bundesgrenzschutzes in Nürnberg bestand, um effektiv
gegen die Sachbeschädigungen vorgehen zu können.
Das bei der Aktion am 14.10.99 aufgefundene Beweismaterial
wurde in der folgenden Zeit gesichtet, ausgewertet und führte
zur Einleitung von 22 Strafverfahren und zur Aufklärung von
1.302 Straftaten, davon alleine 1.094 Sachbeschädigungen durch
Graffiti. Als //Nebenprodukte// kamen verschiedene andere
Delikte (Hausfriedensbruch 120 Fälle, Störung öffentlicher
Betriebe 69 Fälle, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 13
Fälle, Strafvereitelung 3 Fälle, Diebstahl 2 Fälle, Waffengesetz
1 Fall) zur Anzeige. Die meisten Graffiti-Sprühereien wurden im
Bereich der Bundesbahn (Bundesgrenzschutzinspektion Nürnberg 553
Fälle) und im Stadtgebiet Fürth (457 Fälle) begangen. Aber auch
Delikte im Bereich der Polizeidirektionen Erlangen (43 Fälle,)
Nürnberg (27 Fälle), Ingolstadt (10 Fälle) und Augsburg (4
Fälle) wurden geklärt.
Der ermittelte Gesamtschaden betrug letztendlich 986.000 DM.
Die 22 Beschuldigten, gegen die Strafverfahren eingeleitet
wurden, sind mittlerweile zwischen 17 und 24 Jahre alt. Sie
haben die ihnen zu Last gelegten Straftaten jedoch teilweise als
strafunmündige Kinder (unter 14) begangen. Das Strafmaß bei den
zwischenzeitlich beendeten Verfahren reichte von der Ableistung
von Arbeitsstunden über Wochenendarrest bis zu Geldstrafen.
Unabhängig vom strafrechtlichen Bereich muss auch die
zivilrechtliche Schadensregulierung noch ins Kalkül gezogen
werden. Inwieweit die Geschädigten (Privatleute, Bahn AG, Stadt
Fürth, VAG, Verkehrsbetriebe ...) die Schadensregulierung
betreiben, ist der Polizeidirektion Fürth nicht bekannt.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeidirektion Fürth - Pressestelle
Telefon: 0911-75905-224
Fax: 0911-75905-230

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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