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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (1672) Hausverwaltungsgesellschaft veruntreute Gelder im großen Stil

Erlangen (ots)

Im Juli dieses Jahres durchsuchten
Staatsanwaltschaft und zehn Beamte der Kriminalpolizei Erlangen
die Geschäftsräume einer Hausverwaltungsgesellschaft in
Erlangen, nachdem sich dringende Verdachtsmomente ergeben
hatten, dass der Geschäftsführer dieser Firma ihm anvertraute
Gelder von Konten der durch ihn verwalteten
Wohnungseigentümergemeinschaft veruntreut hatte.
Von der Hausverwaltungsgesellschaft werden insgesamt 41
Wohnungseigentümergemeinschaften mit ca. 1.400 Wohnungen,
hauptsächlich in Erlangen, Herzogenaurach und Nürnberg,
verwaltet.
Bei den noch andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
und der Kriminalpolizei stellte sich bislang heraus, dass der
Geschäftsführer im Laufe von ca. 2 1/2 Jahren von den Konten der
Wohnungseigentümer Gelder in einer Höhe von weit über 500.000 DM
rechtswidrig verwendet hat.
Dabei bereicherte er sich nicht nur persönlich, indem er
sich selbst «Darlehen» aus den Rücklagen der Eigentümer
gewährte, sondern «stützte» auch zwei weitere, ihm gehörende
Firmen finanziell, die ohne diese «Finanzspritzen» in
Zahlungsschwierigkeiten gekommen wären.
Einmal in die Manipulationen verstrickt, gelang es dem
Geschäftsführer auf zum Teil «phantasievolle Weise», an Geld zu
gelangen, wobei er es aufgrund seiner Redegewandtheit vermochte,
auch bei Kassenprüfungen seine Entnahmen zu rechtfertigen und
die Eigentümer so «ruhig zu stellen». Auf diese Weise
hingehalten und vertröstet, schöpften die Eigentümer keinen
Verdacht, so dass der Mann - was für ihn wesentlich war -
weitere Zeit gewann, bevor die Geschädigten
Rückzahlungsansprüche stellten.
Ein wesentlicher Teil der strafrechtlichen Vorwürfe betrifft
die sogenannte «schadenslose Untreue», d.h. die
Vermögensgefährdung. Damit ist auch jenes Verhalten unter Strafe
gestellt, bei welchem Fremdgelder auch nur kurzfristig
zweckentfremdet verwendet und zu einem späteren Zeitpunkt in der
gleichen Summe zurückgezahlt werden. Dem verantwortungsvollem
Umgang mit dem Geld anderer hat der Gesetzgeber engste Grenzen
gesetzt, um auch nur die Gefährdung fremden Vermögens
auszuschließen.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeidirektion Erlangen - Pressestelle
Telefon: 09131-760-214
Fax: 09131-760-230

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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