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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (795) Spielhallenüberfall und Gaststätteneinbruch aufgeklärt

Ansbach (ots)

Wie mit Meldung 87 berichtet, überfiel ein Unbekannter am frühen Morgen des 19.01.2010 (Dienstag) eine Spielhalle in Windsbach (Lkr. Ansbach). Die Kriminalpolizei Ansbach konnte nun diesen Fall und einen Gaststätteneinbruch in Ansbach einem Tatverdächtigen zuordnen.

Eine Angestellte der Spielhalle befand sich am 19.01.2010 auf dem Weg von dieser zu ihrem Fahrzeug, als ein Unbekannter sie unter Vorhalt einer Schusswaffe zu dem Anwesen zurückdirigierte und sie aufforderte, die Tür zu öffnen. In der Spielhalle angelangt, entnahm der Mann Bargeld im vierstelligen Eurobereich aus der Kasse und flüchtete.

Ein weiterer ungeklärter Fall wurde mit Meldung 770 (29.04.2010) berichtet. Ein unbekannter Täter brach in der Zeit vom 25.04. (Sonntag) bis 27.04.2010 (Dienstag) in eine Gaststätte am Bahnhofsplatz in Ansbach ein. Er entwendete aus dem Anwesen ein Notebook sowie Bargeld im Gesamtwert von etwa 600 Euro.

Bezüglich des Gaststätteneinbruchs richtete sich schon nach kurzer Zeit der Fokus der Ermittlungen gegen einen 18-Jährigen aus Neuendettelsau. Gegen diesen wurde vor wenigen Tagen ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vollzogen. Der Beschuldigte gestand die Tat ein und gab den gestohlenen Laptop wieder heraus.

Bei der Durchsuchung des Wohnung des 18-Jährigen wurden auch eine Schreckschusswaffe sowie zwei Nikolausmützen sichergestellt. Eine Nikolausmütze war auch bei dem Überfall auf die Spielhallenangestellte verwendet worden. Der Betroffene benannte, auf die Gegenstände angesprochen, einen 21-jährigen Bekannten als vermeintlichen Täter. Gegen diesen wurde daraufhin Haftbefehl erlassen. Nachdem sich der 18-Jährige jedoch immer mehr in Widersprüche verwickelte, gelang es der Kriminalpolizei Ansbach, ihn als tatsächlichen Tatverdächtigen zu ermitteln. Er befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft. Der zu Unrecht verdächtigte 21-Jährige war nach einem Tag aus der Haft wieder entlassen worden.

Der 18-Jährige muss sich nun wegen räuberischer Erpressung, besonders schweren Falls des Diebstahls, mittelbarer Freiheitsberaubung sowie falscher Verdächtigung verantworten.

Jürgen Ederer/hu

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