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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (2092) Halloween naht - Aber: Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!

Mittelfranken (ots)

Am Samstag, 31.10.2009, ist es wieder
soweit. Kleine und große Geister machen in der gruseligsten Nacht des
Jahres wieder einmal die Straßen unsicher und fordern: Süßes oder 
Saures. Die Polizei appelliert an die Eltern, die Regeln für diesen 
Spaß mit ihren Sprösslingen genau abzusprechen, denn nicht jeder 
Scherz ist auch erlaubt.
Wenn bestimmte Grenzen überschritten werden, kann so manch übler 
Scherz auf Kosten anderer schnell ein juristisches Nachspiel haben. 
Wer beispielsweise Farbe an Hauswände sprüht oder schmiert bzw. Eier 
dagegen wirft, begeht eine Sachbeschädigung. Wird einem anderen 
"Geist" unter Anwendung von Gewalt oder Androhung von Prügel die 
mühselig eingenommene Süßigkeit weggenommen, wird derjenige schnell 
zum "Räuber" im Sinne des Strafgesetzbuches.
Die Mittelfränkische Polizei wird mit verstärkten Überwachungen 
derartiges Treiben konsequent unterbinden.
Kinder unter 14 Jahren können zwar strafrechtlich noch nicht 
belangt werden, aber zivilrechtliche Forderungen (z. B. die 
Wiedergutmachung eines entstanden Sachschadens) können auch gegenüber
Kindern geltend gemacht werden. In allen Fällen wird eine Anzeige 
aufgenommen und der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Außerdem erfolgt 
ein Bericht an das zuständige Jugendamt.
Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Folgen derartiger 
"Streiche" und die möglichen Gefahren und Konsequenzen. Fordern Sie 
Ihre Kinder auf, sich bei üblen Halloween-Scherzen deutlich zu 
distanzieren beziehungsweise auf ihre Kameraden einzuwirken.
Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass Allerheiligen (01.11.)
zu den sogenannten "Stillen Tagen" gehört und öffentliche 
Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der  diesen 
Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Insbesondere für 
Halloween-Partys an Allerheiligen sind keine Ausnahmen vom 
"Tanzverbot" möglich, das heißt, dass um Mitternacht die Party 
beendet sein muss. Die Polizei wird die Einhaltung der bestehenden 
Regelungen mit überwachen.
Elke Schönwald

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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