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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (6) Radfahrkontrollen in Erlangen

Erlangen (ots)

In den nächsten zwei Wochen - vom 22.05.
bis 04.06. - wird sich die Polizei in Erlangen der Radfahrer
besonders annehmen.
   Eine örtliche Untersuchung der Verkehrsunfälle und die
Auswertung der Verkehrsunfallstatistik 1999 für das Stadtgebiet
von Erlangen zeigten, dass die Verkehrsunfälle mit Radfahrern im
Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen sind. Wurden noch im
Jahr 1998 195 einschlägige Verkehrsunfälle registriert, so
ereigneten sich im darauffolgenden Jahr bereits 245. Dabei wurde
ein Radfahrer getötet, 43 schwer und 166 leicht verletzt. Das
sind 30% aller im Straßenverkehr verletzten Personen.
   Als Hauptursache wurden insbesondere die falsche
Radwegbenutzung und ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
registriert. Weitere Ursachen waren Missachtung der Vorfahrt,
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Ein- und Anfahren, Radfahren unter
Alkoholeinfluss sowie nichtangepasste Geschwindigkeit.
   Eine nicht geringe Anzahl von Bürgern führte darüber
Beschwerden, dass Radfahrer teilweise gedanken- und
rücksichtslos unterwegs sind. Besonders häufig wurde angeführt,
dass Radfahrer in der Fußgängerzone oder auf Gehwegen ein großes
Sicherheitsrisiko darstellen. Außerdem sind die Zweiradfahrer
häufig bei Dunkelheit bzw. schlechten Lichtverhältnissen ohne
die vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs.
Seit 01.05. diesen Jahres gelten neue Verwarnungssätze für
Radfahrer, die bereits zum Tragen kommen. Demnach werden
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich mit
einer Verwarnung in Höhe von 20 DM geahndet. Sollte dabei jemand
behindert, gefährdet oder geschädigt worden sein, erhöht sich
der Betrag um jeweils 10 DM. Noch teuerer wird es, wenn Radler
durch die Fußgängerzone fahren und dabei einen Verkehrsunfall
verursachen. Missachtet ein Radfahrer das Rotlicht, so muss er
mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, die ein Bußgeld
in Höhe von 125 DM nach sich zieht. Auch das benutzte Fahrrad
soll technisch den Ausrüstungsvorschriften der StVZO
(Straßenverkehrszulassungsordnung) entsprechen. Ist dies nicht
der Fall, muss der Fahrer mit einer Verwarnung in Höhe von 20 DM
rechnen.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeidirektion Erlangen - Pressestelle
Telefon: 09131-760-214
Fax: 09131-760-230

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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