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POL-COE: Coesfeld, Lette/ Korrekturmeldung zum Taubenschussfall

Coesfeld (ots)

In der Pressemeldung zum Luftgewehrschuss auf eine Taube in Lette ist es zur falschen Darstellung der Rechtslage gekommen. Der kleine Waffenschein ist für das Führen von sogenannten PTB-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- u. Signalwaffen) erforderlich.

Der Erwerb und Besitz von Luftdruckwaffen ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres frei. Das Schießen im befriedeten Besitztum mit Luftgewehren mit nicht mehr als 7,5 Joule Geschossenergie ist erlaubt durch den Inhaber des Hausrechtes oder mit dessen Zustimmung. Dabei ist sicherzustellen, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann.

Ursprungsmeldung: Coesfeld, Lette/ Mit Luftgewehr auf Taube geschossen ‎01‎.‎08‎.‎2018‎ ‎10‎:‎37 Uhr Mit seinem Luftgewehr hat ein 70-jähriger Coesfelder am Dienstagabend, 31.07.2018 um 20.45 Uhr im Coesfelder Ortsteil Lette eine Taube vom Nachbardach geschossen. Für das Luftgewehr hatte er keinen Kleinen Waffenschein. Der Senior übergab das Luftgewehr den Polizisten zwecks Vernichtung. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und diverser waffenrechtlicher Verstöße.

Rückfragen bitte an:

Polizei Coesfeld
Pressestelle

Telefon: 02541-14-290 bis -292
Fax: 02541-14-195
http://coesfeld.polizei.nrw

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