POL-SH: Presseinformation zur Dienstversammlung der Führungskräfte der Landespolizei
Kiel (ots)
Der Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium, Jörg Muhlack, informiert zur Stunde in einer internen Dienstbesprechung Führungskräfte der Landespolizei über die medial erhobenen Vorwürfe gegen Landespolizeidirektor Ralf Höhs sowie das Landeskriminalamt.
Um Irritationen zu vermeiden, erfolgt an dieser Stelle die Veröffentlichung dieser Informationen:
1. Die in Rede stehenden Vorwürfe in Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2010 sind seinerzeit durch die Staatsanwaltschaft Kiel, externe Ermittler des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern sowie den Disziplinarvorgesetzten untersucht und bewertet worden. Das Ergebnis war, dass es keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einleitung von Straf- und Disziplinarverfahren gegeben hat.
2. Die Vorwürfe gegen den Landespolizeidirektor haben den Charakter einer Kampagne, die einzig das Ziel zu haben scheint, Personen zu beschädigen. Der Leiter der Polizeiabteilung ist rechtzeitig in die in Rede stehenden Sachverhalte einbezogen gewesen. Die durch ihn und insbesondere den damaligen LKA-Leiter veranlassten Prüfungen wurden durch externe, von der Landespolizei unabhängige Stellen vorgenommen. Diese Prüfungen sind vom Ablauf und vom Inhalt her uneingeschränkt rechtstaatliche Verfahren.
3. Der Vorwurf, Beamte im LKA wurden "menschlich und beruflich fertig gemacht", ist falsch und unterschlägt eine Vielzahl von Gesprächs-, Fürsorge- und Begleitangeboten durch Vorgesetzte. Es trifft zu, dass im Zuge von sachlichen Konflikten mit Vorgesetzten bezüglich des Ermittlungsverfahrens einer der betreffenden Beamten zunächst umgesetzt, später in eine Polizeidirektion versetzt worden ist. Die Herausnahme aus der SOKO Rocker bewerten auch die Ermittler des LKA MV als "nachvollziehbar und aus Führungssicht geboten". Wir sind davon überzeugt, dass dies bundesweit in keiner Dienststelle, die Organisierte Kriminalität verfolgt, anders abgelaufen wäre. Ein anderer Beamter ist, auf eigenen Wunsch, ebenfalls in eine Polizeidirektion versetzt worden. Nachteile in der persönlichen Entwicklung der Beamten durch diese Versetzungen sind in keiner Weise belegbar. Beide Beamte wurden in ihren neuen Verwendungen befördert.
4. Der Vorwurf, ein Untersuchungsgefangener sei deshalb in Haft verblieben, weil das LKA Informationen, die seine Tatbeteiligung widerlegten, vorsätzlich zurückhielt, ist falsch. Richtig ist, dass alle diesbezüglichen Erkenntnisse nach Prüfung unmittelbar und direkt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ausgetauscht und auf diesem Wege in das Ermittlungsverfahren eingebracht wurden.
5. Der Vorwurf, ein Ergebnisbericht des Arbeitskreises Mobbing wurde ignoriert oder unterschlagen, ist falsch. Richtig ist, dass die Befassung des Arbeitskreises Mobbing beendet werden musste, da von den betroffenen Beamten veranlasste staatsanwaltliche, disziplinar-/dienstrechtliche und verwaltungsgerichtliche Prüfungen eingeleitet oder bereits beendet waren. Für eine Befassung im Arbeitskreis Mobbing gab es damit keinen rechtlichen Raum mehr.
6. Der in den Medien dargestellte Ausgangssachverhalt aus 2010 beinhaltet eine Reihe defizitärer Abläufe im LKA, insbesondere in Kommunikationsabläufen zwischen verdeckt operierenden und ermittelnden Einheiten. Diese Defizite, die im Übrigen auch im Untersuchungsbericht der Ermittler des LKA MV offen gelegt werden, sind aufgearbeitet und abgestellt worden.
7. Zu den im Raume stehenden Vorwürfen hat die Beauftragte für die Landespolizei die Staatssekretärin des Innenministeriums um Stellungnahme gebeten. Des Weiteren wird eine Befassung des Innen- und Rechtsausschusses unmittelbar nach Konstituierung des neuen Landtages erwartet.
Zu den Vorwürfen gegen das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein stellt der Direktor des LKA, Thorsten Kramer, folgendes fest: "Zur aktuellen Fragestellung einer Zeitung, ob Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation ohne richterliche Anordnung oder Bestätigung durchgeführt wurden, ist festzuhalten, dass vor der Durchführung einer solchen Überwachungsmaßnahme umfangreiche Prüfungen erfolgen. So sind mindestens zwei Organisationen und mindestens vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt. Neben den Überprüfungen der Vorgesetzten ermöglicht dieser Umstand die verbindliche Feststellung: Die Landespolizei führte und führt keine illegalen Überwachungen der Telekommunikation durch, insbesondere weil gesetzeskonform handelnde Beamte und Beschäftigte - wie in der gesamten Landespolizei - Verantwortung tragen."
Um den Befassungen der Beauftragten für die Landespolizei und des Innen- und Rechtsausschusses nicht vorzugreifen, werden durch die Landespolizei keine weiteren Stellungnahmen abgegeben.
Pressekontakt:
Torge Stelck
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
Mühlenweg 166
24118 Kiel
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E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de
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