02.06.2010 – 14:48
POL-DA: Darmstadt: "Nur kurz in Freiheit"
Haftbefehl wegen Heroinhandels gegen 43-Jährigen erlassen
Darmstadt (ots)
Nur kurz währte die Freiheit eines 43-jährigen Mainzers. Zivilfahnder hatten den Mann am Dienstagnachmittag (1.6.2010) in der Grafenstraße kontrolliert und bei ihm neunzehn verkaufsfertig abgepackte Heroinplomben sowie ein Heroinsteinchen sichergestellt. Der bereits mehrfach polizeibekannte Mann war erst im März 2010 nach einer Haftstrafe wegen Rauschgiftdelikten zur Bewährung auf freien Fuß gekommen. Bereits am 28. April 2010 war er dann mit zwanzig Plomben Heroinzubereitung von der Polizei ertappt worden. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt stellte aufgrund des weiteren Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls wegen des wiederholten Handels mit Betäubungsmitteln. Der Haftrichter gab dem Antrag am Mittwochnachmittag (2.6.10) statt und der 43-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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