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POL-KS: Kassel: Verkehrskontrollen im Kasseler Osten: "Getuntes" Pedelec gestoppt

Kassel (ots)

Beamte des Polizeireviers Ost führten am gestrigen Donnerstag im Kasseler Osten den gesamten ganzen Tag Verkehrskontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch. Dazu waren sie sowohl mit Zivilwagen im fließenden Verkehrs unterwegs als auch bei eingerichteten, stationären Kontrollstellen mit Geschwindigkeitsmesstechnik im Einsatz. Mehrere Handy-, Gurt-, Geschwindigkeitsverstöße sowie ein Rotlichtverstoß sind das Ergebnis der Kontrollen. Zudem stoppte eine Zivilstreife einen Pedelec-Fahrer, dessen Zweirad offenbar manipuliert war und bei deutlich höheren Geschwindigkeiten noch eine Motorunterstützung erhielt. Gegen den 36 Jahre alten Fahrer aus Hessisch Lichtenau legten sie eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.

Wie die Beamten am Ende des Tages berichten, stoppten sie sowohl im fließenden Verkehr als auch an den Kontrollstellen in der Lilienthaltstraße, der Dresdener Straße und in der Waldemar-Petersen-Straße mehrere Fahrer, die während der Fahrt ein Mobiltelefon nutzten. Insgesamt fünf Autofahrer und ein Fahrradfahrer erwartet aus diesem Grund nun ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Ein Fahrer, der bei Rot über eine Ampel gefahren war, muss nun mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt rechnen. In 13 Fällen stellen die Beamten fest, dass Fahrzeuginsassen den Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt hatten, was ein Verwarngeld von 30 Euro zur Folge hat. Auch die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer überprüften die Polizisten des Reviers Ost und setzten dazu ein Laserhandmessgerät ein. Von insgesamt "gelaserten" Fahrern waren gestern 25 zu schnell unterwegs. Dabei handelte es sich allerdings eher um geringe Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten um höchstens 20 km/h, die im Verwarngeldbereich bis 30 Euro liegen.

Pedelec-Motor unterstützte bis 50 km/h

Den 36-jährigen Pedelec-Fahrer stoppten die Beamten gegen 15 Uhr auf der Leipziger Straße, in Höhe der Melsunger Straße. Das Pedelec, das offenbar aufgrund vorangegangener Manipulationen bei der Fahrt nicht mehr nur bis 25 km/h, sondern bis 50 km/h vom Elektromotor unterstützt wurde, gilt somit nach dem Straßenverkehrsgesetz rechtlich als Kraftfahrzeug und nicht mehr als Fahrrad. Entsprechend greifen dann für den Fahrer die führerscheinrechtlichen Bestimmungen sowie für das Zweirad die für Kraftfahrzeuge per Gesetz vorgeschriebene Pflichtversicherung. Der 36-Jährige muss sich nun aus diesen Gründen verantworten.

Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1021

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