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POL-FB: Handy-Räuber ermittelt - Die Arbeit mit jugendlichen Straftätern

Friedberg (ots)

Wetteraukreis / Friedberg: Es ist Mitte Mai, ein Montagmorgen. Ein 14-Jähriger ist in der Friedberger Innenstadt unterwegs, einige ihm unbekannte Jugendliche verfolgen ihn, kreisen ihn schließlich in der Großen Klostergasse ein, entreißen ihm sein Handy und machen sich mit der Beute davon. Das jugendliche Opfer erstattet Anzeige bei der Polizei. Die Beamten des Schichtdienstes nehmen seine Aussage entgegen, sichern Spuren und fahnden nach den Tätern. Dann übernimmt das zuständige Kommissariat der Kriminalpolizei in Friedberg die Ermittlungen.

Es ist das Kommissariat 33. Die Kriminalbeamten bearbeiten eine Vielzahl von Delikten, die im Zusammenhang mit Jugendlichen, der Schule und heranwachsenden Tätern stehen. Sie kennen viele ihrer Pappenheimer, wissen mit der Art ihrer jungen Täter umzugehen, verstehen deren oft ganz eigene Sprache. Neben der klassischen Ermittlungsarbeit, die die Beamten wie alle ihres Fachs von der Pike auf gelernt haben, ist genau dieses Wissen rund um die jungen Täter ein wichtiger Baustein ihrer Arbeit.

Die Ermittlungsarbeit im Friedberger Raub-Fall setzt bei der Aussage des Opfers, dem 14-Jährigen, an. Er berichtet von Dosen, die die Täter wegwarfen. Sie konnten von der Streife sichergestellt werden, so dass Spuren an diesen gesichert werden. Weiterhin berichtet der 14-Jährige von einem Supermarkt, in dem die Täter die Dosen kauften. Eine Videoüberwachung hilft den Ermittlern hier weiter. Sie belegt die Aussage des Opfers und gibt Anhaltspunkte bei der Suche nach den Tätern.

Dann geht es auf die Straße - die Ermittler suchen den Tatort auf, schauen sich an, welche Jugendlichen sich dort so herumtreiben, führen Gespräche und werden für ihre Arbeit belohnt. Sie treffen auf eine Gruppe von Jugendlichen, bei denen die Hälfte sofort Reißaus nimmt, als sie kontrolliert werden soll. Doch die Namen der verbleibenden Jugendlichen, deren Aussehen und deren Angaben helfen den Ermittlern schnell weiter. Zwei der Jugendlichen kommen als Tatbeteiligte in Betracht. Die Staatsanwaltschaft wird informiert, ein Richter befragt - er ordnet die Wohnungsdurchsuchung bei den beiden Tatverdächtigen an. Das geklaute Handy kann dort nicht gefunden werden, aber es ergeben sich Hinweise auf einen weiteren Tatverdächtigen. Auch bei ihm wird mit richterlichem Beschluss eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Die Beute findet sich dabei nicht, wohl aber die Bekleidung, die der Jugendliche vermutlich bei der Tat trug. Der Verdacht ist erhärtet, die drei jugendlichen Tatverdächtigen stehen fest, bestätigen in ihren Vernehmungen eine Beteiligung an der Tat. Auch wenn die Beute nicht mehr gefunden werden kann, war es wichtig diesen Fall zu klären.

Es mag nach außen ein kleiner Erfolg sein, den die Ermittler des K33 erlangen konnten. Schließlich ging es "nur" um ein Handy. Dieses Mal. Die Ermittlungsarbeit im Jugendbereich ist aber immer auch eine Art der Präventionsarbeit. Die Jugendlichen müssen lernen, dass ihr Handeln Folgen hat, müssen die Konsequenzen erleben, die sich daraus ergeben. Den Ermittlern des sogenannten Jugendkommissariates ist es daher wichtig, jeden noch so kleinen Fall zu verfolgen und jedem potentiellen Wiederholungstäter zu zeigen: Wir sind da, wir haben ein Auge auf Euch!

Sylvia Frech, Pressesprecherin

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