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POL-FB: Unkraut Abflämmen kann zum gefährlichen Unterfangen werden - zum Glück fingen "nur" die Hecken Feuer

POL-FB: Unkraut Abflämmen kann zum gefährlichen Unterfangen werden - zum Glück fingen "nur" die Hecken Feuer
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Friedberg (ots)

Kaum hat der Frühling das Land erreicht, grünt und blüht nicht nur die gewünschte Pflanzenpracht im Garten. Auch von Gärtnern und Grundstückseigentümern ungeliebte Pflänzchen suchen sich ihren Weg in den Garten und zwischen den Pflastersteinen hindurch. Mühsam ist es von Hand jeder einzelnen Pflanze den Gar aus zu machen. Daher greifen sowohl private Nutzer, als auch Firmen gerne auf ein Abflammgerät zurück, um durch die Hitzeeinwirkung das unerwünschte Beikraut zu vernichten. Ein Unterfangen, bei dem regelmäßig die Feuerwehr zu Hilfe eilen muss und die Polizei Ermittlungen aufnimmt.

Erst am heutigen Montagmorgen musste die Feuerwehr in den Spessartring nach Karben ausrücken, als gegen 11.30 Uhr eine Thujahecke Feuer fing, nachdem daneben mit Feuer das Unkraut vernichtet werden sollte. In der vergangenen Woche geriet am Dienstagmittag in der Münzenberger Straße in Trais eine Thujahecke in Brand. Auch hier sollte Unkraut abgeflämmt werden. Die Feuerwehr musste ausrücken und den Brand löschen.

Leider keine Einzelfälle. In jedem Jahr, vor allem im Frühling und Frühsommer, müssen Feuerwehr und Polizei zu solchen Einsätzen ausrücken.

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Wenn das Feuer übergreift

Leider lässt sich der aus dem Abflammgerät entspringenden Flamme nicht sagen, auf welche Pflanze genau sie ausschließlich wirken soll. So verbrennen bei der Unkrautvernichtung mit diesem Hilfsmittel regelmäßig aus Versehen auch einige andere Gewächse. Glimpflich, wenn es nur eine Blume zu viel war. Die brennende Hecke oder der benachbarte Baum der Feuer fängt, sind jedoch leider keine Seltenheit. Gut, dass die Feuerwehr dann immer schnell zur Stelle ist. Diese bannt die Gefahr, die von einem außer Kontrolle geratenen Feuer ausgeht. Doch schnell kann dieses auch auf die Gartenhütte oder gar ein Wohnhaus übergreifen und nicht nur erheblichen Schaden anrichten, sondern sogar Menschenleben in Gefahr bringen.

Neben der Schadensregulierung und der Zahlung der Einsatzkosten für die Feuerwehr kommt dann auch die Verwirklichung einer Straftat in Betracht. In den Paragraphen 306 bis 306 f des Strafgesetzbuches sind die Tatbestände rund um die Brandstiftung geregelt, die neben Geldstrafen auch mit erheblichen Freiheitsstrafen geahndet werden können. Die bloße Möglichkeit einen Gebäudebrand durch das eigene Handeln zu verursachen kann dabei schon ausreichend sein, um sich strafbar zu machen.

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Sorgen Sie vor

Abflämmen ist eine Methode, um das Unkraut wenigstens kurzfristig bequem und einfach zu beseitigen. Ohne Einsatz von Chemikalien und ohne großen körperlichen Einsatz lassen sich schnell große Flächen vom Unkraut befreien. Das Abflammen von Unkraut ist grundsätzlich nicht verboten. Der richtige Umgang mit dem Gerät ist jedoch erforderlich, um Gefahren zu begegnen.

   - Auch für gestandene Männer gilt: Bedienungsanleitung lesen und 
     sich an die Vorgaben des Herstellers halten
   - Setzen Sie das Gerät nur ein, wenn es windstill ist, um 
     Funkenflug zu vermeiden und die Kontrolle über das Gerät zu 
     behalten
   - Verzichten Sie bei lang anhaltender Trockenheit auf den Einsatz 
     eines Abflammgerätes, die Gefahr der Ausdehnung auf ungewünschte
     Flächen ist zu groß
   - Säubern Sie Oberflächen vor dem Abflämmen von Unrat, trockenen 
     Blättern und Zweigen
   - Bringen Sie Kinder und Haustiere in sichere Entfernung, um ein 
     plötzliches Laufen in den Gefahrenbereich zu verhindern
   - Kurze Hose und Flipflops sind als Arbeitskleidung nicht 
     geeignet, achten Sie auf lange Kleidung und geschlossene Schuhe,
     mit der Sie selbst bestmöglich geschützt sind
   - Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und 
     andere offene Feuerquellen
   - Bewahren Sie die Gasflasche  unzugänglich für Kinder auf und 
     achten Sie darauf, dass kein Gas austreten kann. Die Flaschen 
     sollten in gut durchlüfteten Räumen lagern und vor 
     Sonneneinstrahlung geschützt sein.

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Und wenn doch etwas passiert?

Sollte bei aller Vorsicht doch ein ungewünschtes Feuer entstanden sind, informieren Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112. Dafür sollte ein Telefon griffbereit sein. Nur in der Entstehungsphase von Bränden können diese noch mit einem Gartenschlauch oder einem Feuerlöscher unter Kontrolle gebracht bzw. bekämpft werden. Für den Fall der Fälle sollten Sie daher genau solche Kleinlöschgeräte zur Hand haben.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

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