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Polizei Gütersloh

POL-GT: Verdächtige Beobachtungen in Schloß Holte-Stukenbrock

Gütersloh (ots)

Schloß Holte-Stukenbrock (FK) - Am Mittwochabend (08.05.) wurde die Polizei Gütersloh über verdächtige Beobachtungen an der Jahnstraße unterrichtet.

Wie die Eltern des Kindes angaben, wurde ihr siebenjähriger Sohn am Mittag (11.40 Uhr) von einem bislang unbekannten Mann angesprochen. Dies geschah an den Fahrradständern der Schule an der Jahnstraße. Der ca. 20 Jährige Unbekannte fragte, ob der Junge mit ihm mitkommen wolle. Anschließend fuhr der Junge mit dem Fahrrad davon.

   Der Mann konnte wie folgt beschrieben werden: Er war ca. 175cm 
groß, hatte eine schlanke Statur und sprach deutsch ohne Akzent. Er 
trug eine Jeanshose und eine weiße Mütze. Die Polizei Gütersloh hat 
die Ermittlungen dazu aufgenommen. Hinweise und Angaben dazu nehmen 
wir unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen. Weitere 
Verhaltenstipps, wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem 
es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:
   - Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es "Nein" sagen darf,
     wenn ihm etwas "komisch" vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es 
     sich in Gefahr wähnt. Die Botschaft ist: "Keiner darf etwas von 
     dir verlangen, was du nicht möchtest!"
   - Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, 
     über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre 
     Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder 
     ein "komisches" Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen 
     zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren
     Gefühlen vertrauen zu können.
   - Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich 
     verhalten kann. Es sind "Was-tue-ich-wenn"-Spiele.
   - Warnen Sie dabei nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder 
     wissen mit dem Erwachsenen-Begriff "fremd" oftmals nichts 
     anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der
     sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen 
     anspricht ("Der kennt mich doch").
   - Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen
     verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen,
     um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
   - Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe 
     braucht.
   - Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall 
     Hilfe holen kann.
   - Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen. Erklären Sie Ihrem 
     Kind, dass es bei Gefahr ohne Geld und ohne Telefonkarte von 
     jeder öffentlichen Telefonzelle und mit jedem Handy aus die 
     Polizei rufen kann.
   - Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit 
     verbringt.
   - Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich 
     aufhalten darf.
   - Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie 
     Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen 
     ein, denn das Kind lernt "am Modell"! Erklären Sie dem Kind, 
     wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen,
     wo es Sie erreichen kann.
   - Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern 
     zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
   - Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule 
     oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf.
     Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. 
     Die Regel gilt: "Geh nur mit diesen Menschen und mit niemand 
     sonst!"
   - Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die 
     Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden 
     können.
   - Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige
     Stunden zurückliegt.
   - Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind 
     detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur 
     Täterbeschreibung erforderlich.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/

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