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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" wegen Mordes, Völkermordes u.a. erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 14. Februar 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen

den irakischen Staatsangehörigen Taha A.-J.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet zu haben (§ 211, § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Zudem ist er wegen Völkermordes (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 3, 5 und 9, Abs. 3 VStGB), Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 3 VStGB) sowie Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 232 Abs. 3 Nr. 1 und 2 StGB a. F.) angeklagt.

Bei dem Angeschuldigten handelt es sich um den Ehemann von Jennifer W. Gegen sie hatte die Bundesanwaltschaft am 14. Dezember 2018 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 68 vom 28. Dezember 2018).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Taha A.-J. schloss sich vor März 2013 der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" an. Im Sommer 2015 kaufte er aus einer Gruppe von jesidischen Gefangenen des "IS" heraus eine Frau und ihre fünf Jahre alte Tochter. Der Ankauf sowie die anschließende Versklavung durch den Angeschuldigten erfolgte - neben erstrebten Annehmlichkeiten in seinem Haushalt - in der Absicht, die Jesiden, ihre Religion und Kultur im Einklang mit den Zielen des IS zu vernichten.

Er verbrachte beide in den von ihm gemeinsam mit der gesondert Verfolgten Jennifer W. geführten Haushalt. Beide hielten dort Mutter und Tochter fortan als Sklavinnen und versorgten sie nur unzureichend mit Lebensmitteln und Wasser. Der Angeschuldigte untersagte beiden, die eigene Religion auszuüben und zwang sie, zum Islam zu konvertieren, den Koran zu lesen sowie regelmäßig zu beten. Beim Verlassen des Hauses musste die Mutter einen Vollschleier und ihre Tochter ein Kopftuch tragen. Beide wurden von Taha A.-J. mehrfach unter anderem auch heftig geschlagen, um sie zu bestrafen und zu erniedrigen.

Bei einer Bestrafungsaktion schickte der Angeschuldigte die jesidische Frau bei sengender Hitze barfuß in den Hof des Anwesens. Hierdurch erlitt sie große Schmerzen und durfte erst nach einer halben Stunde wieder das Haus betreten. Anschließend fesselte Taha A.-J. das Mädchen im Freien an ein Fenster. Dort war es Temperaturen bis zu 50°C schutzlos ausgeliefert und verstarb hierdurch qualvoll. Diesen Tod des Mädchens hatte der Angeschuldigte für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 10. Oktober 2019 in Untersuchungshaft. Zuvor war er im Mai 2019 in Griechenland festgenommen, am 9. Oktober 2019 an die Bundesrepublik Deutschland überstellt und hier festgenommen worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 48 vom 11. Oktober 2019).

Rückfragen bitte an:



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
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