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Karlsruhe (ots) - Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs heute (29. März 2018) den Haftbefehl gegen
den 33-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdul Sattar A. I.
außer Vollzug gesetzt und seine Freilassung angeordnet. Der Beschuldigte war am 27. Februar 2018 festgenommen worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 10 vom 28. Februar 2018).
Abdul Sattar A. I. ist weiterhin der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) sowie der Freiheitsberaubung dringend verdächtig (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 und Abs. 5, § 239 Abs. 1 StGB). Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, im syrischen Bürgerkrieg die Gefangennahme eines Mitglieds des "Islamischen Staates" angeordnet zu haben. Anschließend soll er ihn an die "Jabhat al-Nusra" übergeben haben, um ihr einen Gefangenenaustausch mit dem "Islamischen Staat" zu ermöglichen.
Der Beschuldigte hat sich geständig zum Tatvorwurf eingelassen. Dem Haftgrund der Fluchtgefahr kann damit durch weniger einschneidende Maßnahmen begegnet werden. Vor diesem Hintergrund war der weitere Vollzug der Untersuchungshaft nicht verhältnismäßig. Die Bundesanwaltschaft hat daher beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Außervollzugsetzung des Haftbefehls beantragt.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
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