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Polizeipräsidium Mannheim

POL-MA: Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Fasching 2019 -vermehrte Verkehrskontrollen - Hinweise, wie verhalte ich mich bei Verkehrskontrollen!

Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Die Zahlen sprechen leider für sich: in der Faschingszeit 2018 ereigneten sich im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim 20 alkoholbedingte Verkehrsunfälle. Bei weiteren zwei Unfällen war Drogenkonsum die Unfallursache, insgesamt zogen sich 16 Beteiligte Verletzungen zu.

Insgesamt wurden über die närrischen Tage bei Schwerpunktkontrollen, aber auch im täglichen Streifendienst, 95 alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr gezogen, bei 48 lag der Promillewert bei über 1,1 Promille. Hinzu kamen weitere 116 Fahrer, die sich unter Drogeneinwirkung hinters Lenkrad setzten.

Erschreckende Zahlen, die in einem Zeitraum von drei Wochen erhoben wurden!

Deshalb werden auch in diesem Jahr wieder verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt.

Wundern Sie sich nicht, wenn auch Sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Sie müssen in diesem Fall nicht zwangsläufig etwas falsch gemacht haben. Polizeibeamte dürfen sie auch ohne ersichtlichen Grund kontrollieren. Bei solchen präventiven Kontrollen geht es darum, dass die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers, die Betriebssicherheit des Fahrzeugs und die Fahrzeugpapiere kontrolliert werden.

Für viele Verkehrsteilnehmer ist eine derartige Kontrolle die erste Kontrolle ihres Lebens oder zumindest eine der seltenen Kontrollen, die man in seinem Leben als motorisierter Verkehrsteilnehmer erlebt.

Oft stellt sich hier die Frage, wie verhalte ich mich bei einer Verkehrskontrolle richtig? Teilweise informiert man sich in mehr oder weniger seriösen Foren im Internet oder fragt im WorldWideWeb sogenannte Experten!

Hier möchten wir Ihnen Tipps geben, wie man sich unserer Ansicht nach am besten bei Kontrollen verhält und mit den teilweise kursierenden Ammenmärchen des Internets oder sogenannter Experten entgegenwirken.

Das Zeichen zum Anhalten kann durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug oder bspw. eine Winkerkelle gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Ein kontrollierender uniformierter Polizeibeamter muss sich nicht gesondert ausweisen.

Sollten Sie von der Polizei angehalten werden, wäre es schön, wenn Sie ihren Motor abstellen und die Handbremse betätigen. In der Aufregung ob der Kontrolle passiert es nicht selten, das das Fahrzeug rollt oder gar einen Sprung nach vorne macht, da man den Motor abwürgt. Dies gefährdet nicht nur Sie als Fahrzeugführer, sondern auch die kontrollierenden Beamten. Zudem ist die Umweltfreundlichkeit ein weiterer Aspekt, den man hier anbringen könnte.

Nachdem der Polizeibeamte an ihr Fahrzeug getreten ist, werden sie bei präventiven Verkehrskontrollen regelmäßig darüber aufgeklärt was mit ihnen geschieht: "Guten Tag! Allgemeine Verkehrskontrolle! Ich hätte gerne ihren Führerschein und ihre Fahrzeugschein gesehen!"

Der Polizeibeamte möchte dem zu Folge prüfen, ob sie das Fahrzeug fahren dürfen und ob ihr Fahrzeug zugelassen ist. Nur kann man in diesem Fall nicht prüfen, ob sie auch fahrtüchtig sind. In diesem Fall sind sie dazu verpflichtet, dass sie aus ihrem Fahrzeug aussteigen, sollte dies der Beamte prüfen wollen.

Der Irrglaube, dass es ausreichend wäre, dass man seinen Führerschein und den Fahrzeugschein aus einem "nur einen Schlitz geöffneten Fenster" dem Polizeibeamten aushändigen müsse, führt oft zu angespannten Kontrollsituationen. Vermeiden Sie diese!

Das Aussteigen aus dem Fahrzeug ist für Sie verpflichtend, sollte dies der Polizeibeamte verlangen! Kann ein Polizeibeamter ihre Fahrtüchtigkeit aufgrund ihrer Weigerung, das Fahrzeug zu verlassen, nicht feststellen, würden Maßnahmen wie Beschlagnahme des Fahrzeugschlüssels, das Anbringen einer Radkralle oder gar das Rufen eines Abschleppdienstes in Betracht kommen.

Nicht verpflichtend ist jedoch die Mitwirkung an Tests, anhand der Polizeibeamte ihre Fahrtüchtigkeit prüfen könnte.

Verpflichtend ist jedoch, dass Sie den Polizeibeamten Gegenstände wie Verbandskasten und Warndreieck vorzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustandes aushändigen!

Im Allgemeinen freuen sich unsere Kollegen, wenn sie mit der gebotenen Freundlichkeit und gleichermaßen Respekt behandelt werden, wie sie sich das auch von den Polizeibeamten wünschen.

Weiterführende Informationen zu dem Thema unter:

www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/illegale-drogen/

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Kunkel
Telefon: 0621 174-1104
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell

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