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Polizei Lippe

POL-LIP: Lippe
Augustdorf. Waldboden verbrannt - Polizei und Feuerwehr appellieren an Bevölkerung.

Lippe (ots)

Feuerwehr und Polizei rückten am Donnerstagmorgen gegen 10.00 Uhr in die Haustenbecker Straße nach Augustdorf aus. Dort war stand eine Waldbodenfläche von etwa 100 Quadratmetern in Flammen. Der Einsatzort lag in der Nähe eines Grillplatzes am Wald und zwar am Ende des Sportgeländes "Schlingsbruch". Dort (nicht am Grillplatz) hatten Unbekannte vermutlich ein Lagerfeuer entfacht und nicht richtig abgelöscht, so dass sich die Flammen über den trockenen Waldboden ausbreiteten. Spaziergänger alarmierten sofort die Feuerwehr, die dank des schnellen Eingreifens größere Schäden verhindern konnte.

Aus aktuellem Anlass warnen Polizei und Feuerwehren bei der derzeitigen Dürreperiode vor dem Umgang mit offenem Feuer: Im Moment gilt für Lippe die zweithöchste Warnstufe, die Stufe 4. Rauchen im Wald ist untersagt. Offenes Feuer, darunter zählt auch das Grillen, in Waldnähe ist ebenso verboten. Genauso untersagt ist das achtlose Wegschnippen von Zigarettenkippen, z. B. aus dem Auto in den Straßengraben pp.. Glas sollte ebenfalls nicht in der Natur zurück gelassen werden. Durch die enorme Sonneneinstrahlung kann das zu einem Brennglaseffekt führen und in Windeseile steht eine trockene Glasfläche in Flammen. Wer grillt, sollte besonders sorgsam auf das Gerät achten. Leichter Funkenflug kann schon ausreichen, ein Feuer entstehen zu lassen. Die benutzte Grillkohle nicht unbeaufsichtigt ausbrennen lassen! Bei der Entsorgung unbedingt darauf achten, dass die Asche / Restkohle in einem Metallgefäß, vor Wind geschützt, auskühlen kann. Keinesfalls das Gefäß unter einem Carportdach, unmittelbar am Haus oder in unmittelbarer Nähe anderer brennbarer Materialen abstellen. Grillkohle kann sich, ebenso wie Kaminasche noch 48 Stunden später entzünden! Äußerst gefährlich ist auch der Umgang mit so genannten Abflämmgeräten, mit denen man dem Unkraut zu Leibe rücken kann. Dabei sind in der Vergangenheit schon Häuser abgebrannt. Entzündet sich erst mal eine Hecke, so explodiert diese förmlich, denn in den so genannten Lebensbaum- oder Thuja-Hecken sind enorme Mengen trockener Reste, die in Verbindung mit den ätherischen Ölen in diesen Pflanzen wie Brandbeschleuniger wirken. Kommt es zu einem Schaden, kann das ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung nach sich ziehen, mal ganz abgesehen von möglichen Regressforderungen von Geschädigten. Seien Sie daher, insbesondere in der jetzigen klimatischen Situation, besonders sorgsam im Umgang mit offenem Feuer und helfen Sie mit, Gefahren und Schäden zu vermeiden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Lippe
Pressestelle
Uwe Bauer
Telefon: 05231/609-5050 o. 0171-3078230
Fax: 05231/609-5095
www.polizei.nrw.de/lippe

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