LPI-G: Fahrzeugführer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis
Greiz (ots)
Greiz: Weil er gestern (22.11.2021), gegen 16:35 Uhr, die Parkgasse entgegen der vorgeschriebenen Fahrrichtung befuhr, kontrollierten Polizeibeamte des 58-jährigen Fahrer eines Pkw Skoda. E stellte sich heraus, dass er nur Fahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren durfte. Da die zulässige Höchstgeschwindigkeit des von ihm gefahrenen Pkw erheblich höher war, wurde die Weiterfahrt unterbunden und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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