LPI-G: Mit dem Elektro-Scooter unterwegs
Gera (ots)
Polizeibeamte der LPI Gera stellten am vergangenen Wochenende mehrere Verkehrsteilnehmer fest, die alkoholisiert mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr in Gera unterwegs waren (LPI Gera berichtete). Bei dem Elektro-Scooter handelt es sich nach der aktuellen Gesetzeslage um Kraftfahrzeuge, so dass die gleichen Voraussetzungen gelten, wie für Autofahrer !
Daher möchte die Polizei noch einmal sensibilisieren:
- E-Scooter mit Straßenzulassen / Betriebserlaubnis sind legal - E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht - Helm und Führerschein sind nicht vorgeschrieben - E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen oder in Fahrradstraße zu nutzen - NUR wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden - Fahren auf dem Gehweg oder entgegen der Einbahnstraße ist verboten - Es gelten die allgemeinen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer - 0,5 - 1,09 Promille (und ohne Ausfallerscheinungen) = Ordnungswidrigkeit - Ab 1,1 Promille = Straftat - 0,3 Promille und Ausfallerscheinung = Straftat - Für Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promillegrenze
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Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gera
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