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Hauptzollamt Schweinfurt

HZA-SW: Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber nach Baustellenkontrolle
Zoll stellt wiederholte Verstöße von illegaler Beschäftigung fest

HZA-SW: Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber nach Baustellenkontrolle / Zoll stellt wiederholte Verstöße von illegaler Beschäftigung fest
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Würzburg (ots)

Nach der Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wird gegen den 51-jährigen Inhaber eines Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsbetriebes mit Sitz im Raum Frankfurt wegen der - teilweise wiederholten - illegalen Beschäftigung von Ausländern ermittelt.

Bei einer gemeinsamen Kontrolle Anfang März überprüften das Hauptzollamt Schweinfurt und die Polizeiinspektion Würzburg-Land eine Baustelle im Stadtbereich Würzburg, auf der der Betrieb des Osteuropäers als Subunternehmer mit Rohrverlegungsarbeiten betraut war.

Für drei seiner neun ausländischen Angestellten lagen weder zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigende Titel noch ein gültiges und zur vorübergehenden Leistungserbringung berechtigendes Visum vor. Die Arbeitnehmer waren bereits seit drei bzw. sieben Monate auf der Baustelle im Bereich des Rohrleitungsbaus im Einsatz.

Zwei der Beschäftigten des 51-Jährigen waren im Sommer vergangenen Jahres dazu aufgefordert, Deutschland mittels Grenzübertrittsbescheinigung zu verlassen, nachdem sie bereits illegal über einen mehrwöchigen Zeitraum einer Beschäftigung bei dem Installationsbetrieb nachgingen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt leitete im Auftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg ein Ermittlungsverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern ein.

Hintergrundinfos:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und

Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Ein Verstoß gegen § 95 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro belegt.

Rund ein Viertel der 616 Bediensteten beim Hauptzollamt Schweinfurt ist im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig.

Während der Coronapandemie nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ihre gesetzlichen Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahr.

Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecherin
Tanja Manger
Telefon: 09721-6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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