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Hauptzollamt Lörrach

HZA-LÖ: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg - Zweigstelle Lörrach - und des Hauptzollamts Lörrach LSD- und Micro-Trips im Zuggepäck

Lörrach. Weil am Rhein (ots)

Einen 32jährigen belgischen Reisenden, der mit dem ICE von Frankfurt nach Zürich unterwegs war, kontrollierte eine Kontrollstreife des Hauptzollamts Lörrach auf Höhe Eimeldingen und stellten dabei in der Rückwand des Rucksacks des Mannes eine auffällige Verdickung fest, die von außen nicht zugängig war. Der Mann, der sich auffällig nervös verhielt, versicherte, nichts im Rucksack versteckt zu haben, außerdem handle es sich bei dem Gepäckstück um ein Designermodell, man möge doch davon absehen, es zu beschädigen. Aufgrund der verdächtigen Umstände forderten die Beamtin und ihr Kollege den Mann auf, mit ihnen gemeinsam im Badischen Bahnhof in Basel den Zug zu verlassen und ihnen dort in die Diensträume des Deutschen Zolls zu folgen. Mittels einer Sonde konnte schließlich der Rucksack näher untersucht werden und tatsächlich stellte sich die auffällige Verdickung als verborgenes Fach heraus, an das nur schwer von außen heranzukommen war. Zwei vakuumierte Folienbeutel, gefüllt mit einem Granulat in Form von Sternchen und Perlen kamen zum Vorschein, daneben ein weiterer Beutel, gefüllt mit ebenfalls luftdicht verpackten, augenscheinlichen LSD-Trips, insgesamt 700 Stück. Bei den Sternchen handle es sich um Nudeln und die Perlen bestünden aus Zucker, die er zum veganen Backen verwenden würde, gab der Reisende an. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz leiteten die Zöllnerin und der Zöllner gegen den Mann ein Strafverfahren ein und verständigten die Kollegen des Zollfahndungsamts Stuttgart. Diese stellten im Zuge weiterer Ermittlungen fest, dass es sich bei dem Granulat augenscheinlich und nach dem Ergebnis eines Schnelltests um sogenannte LSD-Micro-Trips handelt, die erheblich mehr Wirkstoff enthalten, als die klassischen Trips. Eingehendere Untersuchungen der Substanz laufen noch. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach verhängte das Amtsgericht gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft. LSD, Lysergsäurediethylamid, ist ein sehr starkes Halluzinogen, das bei Einnahme die Sinneswahrnehmung verändert. In Deutschland ist es nach den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes nicht verkehrsfähig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

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