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Hauptzollamt Münster

HZA-MS: Überwiegend saubere Arbeit im Beherbergungsgewerbe
Bundesweite Zoll-Schwerpunktprüfung im Beherbergungsgewerbe - Hauptzollamt Münster entdeckt illegalen Aufenthalt eines Arbeitnehmers

HZA-MS: Überwiegend saubere Arbeit im Beherbergungsgewerbe / Bundesweite Zoll-Schwerpunktprüfung im Beherbergungsgewerbe - Hauptzollamt Münster entdeckt illegalen Aufenthalt eines Arbeitnehmers
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Münster (ots)

Ein Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis, drei weitere ohne Arbeitserlaubnis, dazu mehrere Verdachtsfälle auf Meldeverstöße sowie fehlerhafte Stundenaufzeichnungen - das ist die Bilanz einer Kontrolle des Hauptzollamts Münster am gestrigen Tag im Beherbergungsgewerbe.

Bundesweit wurden gestern (03.08.2022) verdachtsunabhängige Kontrollen durch Zöllnerinnen und Zöllner im Beherbergungsgewerbe durchgeführt. Im Fokus der Schwerpunktkontrolle lagen Pensionen, Hotels, Gasthöfe, Jugendherbergen und weitere Unterkünfte, die Beschäftigte als Reinigungspersonal, House Keeping, Küchenpersonal, Empfangspersonal oder allgemeines Servicepersonal einsetzen.

Im gesamten Münsterland waren 29 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Münster im Einsatz, die insgesamt 35 Betriebe kontrollierten.

In einem Betrieb deckten die Zöllnerinnen und Zöllner den illegalen Aufenthalt einer Person aus dem asiatischen Raum auf. Gegen den Mann sowie seinen Arbeitgeber leitete der Zoll deshalb Strafverfahren ein. Des Weiteren trafen die Beschäftigten des Hauptzollamtes in Münster drei Arbeitnehmende ohne Arbeitserlaubnis an, denen sie die Weiterarbeit untersagten. Auch sie müssen sich in Ordnungswidrigkeitenverfahren rechtfertigen.

Insgesamt werden 12 Ermittlungsverfahren aus den Personenbefragungen und vorläufigen Prüfungen der Geschäftsunterlagen eingeleitet. Dabei bemängelte der Zoll vor allem die fehlende Meldung der Arbeitnehmenden zur Sozialversicherung sowie Fehler bei der Stundenaufzeichnung. Da Geschäftsunterlagen einbehalten wurden, wird der Zoll in den kommenden Wochen ggfls. weiteren Verdachtsfällen nachgehen.

Bei dem Einsatz legte der Zoll ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, aber auch auf die Sensibilisierung der Unternehmen auf die Mindestlohnerhöhung zum 1. Juli. "Bei der Prüfung stellte sich allerdings trotz Sommerzeit und anhaltender Ferienzeit in Nordrhein-Westfalen heraus, dass viele Unterkünfte aufgrund des Personalmangels ihr Angebot reduziert haben. Deshalb bezahlen viele Unternehmen ihre Mitarbeitenden nun deutlich über Mindestlohn", äußert sich Marina Pöpping, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster.

Neben dem Mindestlohn kontrollierte der Zoll zudem die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und illegale Ausländerbeschäftigung.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Der Mindestlohn stieg zum 01.07.2022 von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde und erhöht sich zum 1. Oktober 2022 erneut auf 12,00 Euro pro Stunde.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Marina Pöpping
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: Marina.poepping@zoll.bund.de
www.zoll.de

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