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HZA-HN: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

HZA-HN: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe
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Heilbronn (ots)

36 Zöllner:innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Heilbronn kontrollierten am 16. April 2021 Arbeitgeber der Baubranche und die auf insgesamt 16 Baustellen tätigen Arbeitnehmer:innen unter strenger Beachtung der bestehenden Corona-Schutzvorschriften.

Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Bei der Kontrolle von über 100 Arbeitnehmern wurden 13 Sachverhalte festgestellt, die weitere Prüfungen erfordern. Anhaltspunkte für Mindestlohnverstöße bestehen gegenwärtig in acht Fällen sowie in zehn Fällen für das Veruntreuen bzw. Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Achtmal steht eine illegale Ausländerbeschäftigung im Raum und in zwei Fällen deuten die Fälle auf Leistungsmissbrauch hin. In einem Fall wurde ein möglicher Verstoß in Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld festgestellt.

Die Zöllner:innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer:innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer:innen kommt.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050 oder -1051
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell

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