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Hauptzollamt Aachen

HZA-AC: Hauptzollamt Aachen - Positive Jahresbilanz 2020 trotz Pandemie

HZA-AC: Hauptzollamt Aachen - Positive Jahresbilanz 2020 trotz Pandemie
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Aachen (ots)

   -   343 Millionen Euro Steuereinnahmen
   -   76 Millionen Euro offene Forderungen vollstreckt
   -   6061 eingeleitete Strafverfahren

"Wir blicken auf ein erfolgreiches Jahr 2020 zurück", so Dr. Bernadette Bader, Leiterin des Hauptzollamts Aachen. "Ich bin erfreut über die gute Jahresbilanz - meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren trotz erschwerter Arbeitsbedingungen in Pandemiezeiten sehr engagiert im Einsatz." In 2020 hat der Zoll bundesweit fast 129 Milliarden Euro an Steuern eingenommen. Diese Einnahmen sichern die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates und ermöglichen wichtige Investitionen in das öffentliche Gemeinwesen. Sie fließen in Bildung und Forschung, in die Verbesserung der Infrastruktur und in Programme für den Klima-schutz.

Warenabfertigung und Zollämter

Die 450 Mitarbeiter des Hauptzollamts Aachen nahmen rund 343 Millionen Euro für den Bundeshaushalt ein. An Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer wurden über 183 Millionen Euro gezahlt. Im Bereich der Verbrauchsteuern waren die Stromsteuer mit 85,5 Millionen Euro und die Energiesteuer mit 61 Millionen Euro besonders ertragreich. Die Zollämter in Aachen, Düren und Heinsberg fertigten im abgelaufenen Kalenderjahr 262.000 Warensendungen zur Ein- und Ausfuhr ab. Die Auswirkungen der Pandemie waren hier bereits im April 2020 spürbar - 14 Millionen OP-Masken wurden zur Einfuhr beim Zollamt Heinsberg angemeldet. Nach Klärung der Produktsicherheit und -konformität mit der Bezirksregierung Köln konnten diese abgefertigt und an die Empfänger ausgeliefert werden. Aufgrund der hohen Digitalisierung im Bereich der Zollabfertigung gab es im gewerblichen Warenverkehr keine Verzögerungen oder Einschränkungen, sodass die Waren just in time bei den Empfängern eintrafen. Für insgesamt 7.805 Postpakete wurde die Einfuhrabfertigung beantragt. Auch hier nutzten Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Pakete online abzufertigen. Nicht alle Postsendungen konnten den Empfängern ausgehändigt werden, da Verbote und Beschränkungen entgegenstanden. Spitzenreiter bei den beschlagnahmten Postsendungen waren Arzneimittel und Produktfälschungen. Die Überwachung des Warenverkehrs dient dem Schutze der Verbraucher und der Wirtschaft. Durch seine Kontrollen verhindert der Zoll, dass gefährliche Produkte - wie z.B. nicht zugelassene Arzneimittel - eingeführt werden und unterbindet den Marktzugang für Plagiate. Damit leistet er einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen die in-ternationale Wirtschaftskriminalität.

Kontrolleinheit Verkehrswege

Die Beschäftigten der Kontrolleinheit Verkehrswege überwachen den Warenverkehr und stellen die Einhaltung der Ein-, Durch- und Ausfuhrverbote im grenznahen Raum zu den Niederlanden und Belgien sicher. Die Zöllnerinnen und Zöllner sind tagtäglich rund um die Uhr zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Einsatz. Sie kontrollieren den Personen- und Warenverkehr, um Drogenhandel, Bargeldschmuggel und illegale Waffeneinfuhren zu verhindern. Im Rahmen der Steueraufsicht führen sie auch Kontrollen von Shisha Bars durch. Im Jahr 2020 leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner 710 Strafverfahren ein und nahmen 47 Personen fest. Sie beschlagnahmten 14 Waffen, 80.568 Zigaretten, 77 kg Wasserpfeifentabak und zogen über 100 kg Drogen aus dem Verkehr, darunter 48 kg Amphetamin und 29 kg Marihuana. Der Zoll darf auch eine innerhalb der EU beförderte Post- und Kuriersendung öffnen lassen und prüfen, ob in der Sendung Waren enthalten sind, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen oder ob in der Sendung Waren enthalten sind, die einer Verbrauchsteuer unterliegen. Das Brief- und Postgeheimnis (Art.10 Grundgesetz) ist in dieser Hinsicht eingeschränkt. Bei Kontrollen eingehender Postsendungen aus den Niederlanden bei Paketdienstleistern zogen die Beschäftigten der Kontrolleinheit Verkehrswege diverse Betäubungs-, Doping- und Arzneimittel aus dem Verkehr, darunter 18.511 Tabletten und 14,5 kg in Pulverform.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung rund 900 Prüfungen bei Arbeitgebern und 1.830 Personenbefragungen durch. Dabei wird dem Grundsatz "Qualität vor Quantität" gefolgt. Ziel ist es, risikoorientiert in besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen die Einhaltung des Mindestlohns und von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu prüfen. Der Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung organisierter Formen der Schwarzarbeit, da der gesamtwirtschaftliche Schaden extrem hoch ist. Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle - sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze. Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt, kann mit Schwarzarbeitern konkurrieren. Die Finanzermittler*innen leiteten 2.693 Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt ein. Die Gerichte sprachen Freiheitsstrafen für insgesamt 76 Jahre aus und verhängten Geldstrafen in Höhe von über einer Million Euro.

Beispielhaft für die erfolgreiche Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist ein Ende 2020 ergangenes Urteil des Amtsgerichts Düren gegen einen Unternehmer aus der Region. Der Angeklagte wurde in 17 Fällen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen und Durchsuchungsmaßnahmen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei dem Beschuldigten, die den Verdacht bestätigten, dass dieser Sozialversicherungsabgaben verkürzt und nicht ordnungsgemäß abgeführt hatte. Der Angeklagte hatte nur einen Teil seiner Arbeitnehmer zur Sozialversicherung angemeldet und unterschritt zudem den für das Jahr 2019 geltenden Mindestlohn in Höhe von 9,19 EUR/Stunde erheblich. Dadurch behielt er die auf den Mindestlohn anfallenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge ein. Neben der durch das Gericht verhängten Strafe erließ das Hauptzollamt mehrere Bußgeldbescheide gegen den Arbeitgeber, da er Sozialmelde- und Arbeitsaufzeichnungspflichten verletzt und gravierende Verstöße gegen das Mindestlohngesetz begangen hatte. Sieben seiner Arbeitnehmer zahlte er einen Stundenlohn zwischen 3,75 EUR und 4,38 EUR - eine krasse Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns. Das Hauptzollamt Aachen ahndete die genannten Verstöße mit Geldbußen in Höhe von insgesamt 12.344,50 EUR.

Ahndung

Schwarzarbeit ist nicht die einzige Art der Kriminalität, die der Zoll bekämpft. In seinem Einsatz gegen Steuerhinterziehung und andere Steuerstraftaten ist der Zoll nicht nur Finanzbehörde, sondern gleichzeitig Vollzugsbehörde mit polizeilichen Funktionen und Ermittlungsbehörde mit Rechten und Pflichten der Staatsanwaltschaft. In dieser Eigenschaft wirkt das Hauptzollamt Aachen im eigenen Bezirk sowie als Zentralstelle für den Bezirk des Hauptzollamts Köln. Neben Verfahren aus dem Fachgebiet Schwarzarbeit werden hier Verstöße aus dem Zoll- und Verbrauchsteuerbereich sowie Zuwiderhandlungen gegen das Außenwirtschafts- und Marktordnungsrecht bewertet. Die Beschäftigten der Strafsachen- und Bußgeldstelle bearbeiteten in 2020 mehr als 4.600 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. In Strafverfahren sprachen die Gerichte Freiheitsstrafen von insgesamt 8 Jahren und 10 Monaten aus und verhängten Geldstrafen in Höhe von 121.439 EUR. Die Zöllnerinnen und Zöllner setzten Buß- und Verwarnungsgelder in Höhe von 547.642 EUR fest.

Vollstreckung und Verwertung

Der Zoll vollstreckt neben den zolleigenen Forderungen auch Forderungen öffentlich-rechtlicher Institutionen, die keinen eigenen Vollstreckungsdienst eingerichtet haben. So wird der Zoll z.B. für die Agentur für Arbeit, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften tätig, wenn Rückforderungen oder Nachforderungen nicht beglichen werden. Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Vollstreckungsstelle Aachen umfasst neben dem eigenen Bezirk auch den Ballungsraum Köln/Bonn. In 2020 konnte die Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Aachen über 76 Millionen Euro an Forderungen beitreiben. Auch die Vernichtung sichergestellter Waren ist eine Aufgabe der Beschäftigten der Vollstreckungsstelle. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Vernichtung der Waren, wie z.B. Markenfälschungen, unversteuerte Zigaretten, Alkohol und Drogen, extrem zu. Mehr als 3.000 Aufträge zur Vernichtung führten die Beschäftigten der Vollstreckungsstelle durch. Bei einer 4-tägigen Aktion wurden 85 Tonnen Alkohol unter zollamtlicher Überwachung durch eine Fremdfirma vernichtet. Der Alkohol stammte aus mehreren abgeschlossenen Strafverfahren und musste aufgrund fehlender Verkehrsfähigkeit der Vernichtung zugeführt werden.

Ausbildung beim Zoll

Das Hauptzollamt Aachen bietet zum 1. August 2022 Ausbildungs- und Studienplätze für den mittleren und gehobenen Zolldienst. Die zweijährige Ausbildung im mittleren und das dreijährige Studium im gehobenen Dienst haben aufgrund des dualen Systems ein besonders hohes Ausbildungsniveau, da sich Theorie- und Praxisphasen ab-wechseln und aufeinander aufbauen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2021. Weitere Informationen sind auf www.zoll-karriere.de und www.zoll.de eingestellt. Interessierte können sich hier über die vielseitigen Jobmöglichkeiten mit Verantwortungspotenzial sowie über Verdienstmöglichkeiten in der Zollverwaltung informieren.

Kontakt in Ausbildungsfragen beim Hauptzollamt Aachen: Frau Reiche (Tel.: 0241 / 9091-4020) per E-Mail: einstellung.hza-aachen@zoll.bund.de oder im Netz unter: www.zoll-karriere.de www.facebook.com/zoll.karriere www.instagram.com/zoll.karriere www.zoll.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Aachen
Pressesprecherin
Elke Willsch
Telefon: 0241-9091-4770
E-Mail: presse.hza-aachen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Aachen, übermittelt durch news aktuell

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