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Hauptzollamt Kiel

HZA-KI: Baustellennachkontrolle des Zolls in Bad Schwartau deckt illegale Beschäftigung auf

HZA-KI: Baustellennachkontrolle des Zolls in Bad Schwartau deckt illegale Beschäftigung auf
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Kiel,Lübeck,Bad Schwartau (ots)

Bei der erneuten Kontrolle auf einer Großbaustelle in Bad Schwartau stellten Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel heute 3 illegal Aufhältige fest.

Hintergrund dieser erneuten Prüfung war, dass sich bei der Prüfung derselben Baustelle in der Vorwoche mehrere, im Bereich des Beton- und Stahlbetonbaus, tätige Arbeitnehmer einer Kontrolle durch Flucht entzogen hatten.

Dies nahmen die Zöllner*innen des Hauptzollamts Kiel zum Anlass, heute erneut den Arbeitsbereich der Eisenflechter zu prüfen. Die Einsatzkräfte der FKS kontrollierten vier in diesem Bereich tätige Arbeitnehmer, von denen einer erfolglos versuchte, sich der Überprüfung durch Flucht zu entziehen.

Drei der kontrollierten Arbeitnehmer stellten sich als illegal aufhältig heraus.

Da sie sich nur durch Kopien ihrer Ausweisdokumente ausweisen konnten und widersprüchliche Angaben hinsichtlich ihres Arbeitgebers und ihres inländischen Aufenthaltsortes machten, wurden die albanischen Staatsangehörigen zur erkennungsdienstlichen Behandlung zur nächstgelegenen Polizeidienststelle verbracht.

Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet.

Zusatzinformation:

Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Branche legt der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Im Baugewerbe sind überwiegend spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Im Übrigen gilt seit dem 1.Juli des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Stunde.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de

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