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Hauptzollamt Dresden

HZA-DD: Zoll Dresden stellt explosive Ladung sicher
340 Kilogramm Pyrotechnik auf dem Weg durch Deutschland

HZA-DD: Zoll Dresden stellt explosive Ladung sicher / 340 Kilogramm Pyrotechnik auf dem Weg durch Deutschland
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Dresden (ots)

In den Abendstunden des 4. Dezember 2025 kontrollierte der Zoll auf dem Rastplatz "Am Heidenholz" an der Autobahn 17 einen aus Tschechien kommenden LKW mit niederländischem Kennzeichen.

Auf Befragung durch die Beamten gaben der niederländische Fahrer und sein Sohn an, zuvor Lebensmittel zwischen Berlin und Prag transportiert zu haben. Die explizite Frage, ob sie Pyrotechnik in Tschechien erworben hätten, verneinten beide. Bei der anschließenden Kontrolle des Laderaums entdeckten die Zöllner auf den ersten Blick leere Styroporkisten sowie zwei Paletten mit Lebensmitteln. Bei der weiteren Überprüfung des Laderaums fiel den Zöllnern eine weitere Palette auf, die mit schwarzer Folie eingehüllt war. Nach dem Öffnen dieser Palette kam eine große Feuerwerksbatterie der Kategorie F3 zum Vorschein. Im Zuge der vollständigen Sichtung der Palette wurden ein weiterer Karton mit sechs Kugelbomben sowie 20 Kartons gefüllt mit Blitzknallkörpern, entdeckt. Insgesamt handelte es sich um 340 Kilogramm Pyrotechnik mit einer Nettoexplosivmasse von 120 Kilogramm.

Der Zoll stellte die Feuerwerkskörper sicher und leitete gegen den 51-jährigen Fahrer und dessen 24-jährigen Sohn ein Strafverfahren ein, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden.

Zusatzinformation:

In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper konformitätsbewertet und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen sein. Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet. Die eingeführten, nicht dem Sprengstoffrecht entsprechenden Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Reisefreimengen werden hierbei nicht gewährt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden
Florian Thürmer
Telefon: 0351/4644-1047
E-Mail: presse.hza-dresden@zoll.bund.de
www.zoll.de

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