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Hauptzollamt Dresden

HZA-DD: Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Dresden (ots)

Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am 16. Juli 2021 in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe. Im Bereich des Hauptzollamts Dresden waren insgesamt 80 Beschäftigte im Einsatz und befragten 233 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Im Ergebnis der Prüfung ergaben sich noch vor Ort in einem Fall der Verdacht der Scheinselbständigkeit und 7 Verstöße gegen die geltenden Mindestlohnvorschriften. In vier weiteren Fällen wurde der Meldepflicht gegenüber dem Leistungsträger nicht nachgekommen. Davon wurde ein Meldeverstoß sofort mit Verwarngeld geahndet. Gegen 5 Personen wurden Straf-verfahren nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Des Weiteren konnte im Zuge der Prüfung ein Vollstreckungshaftbefehl der Polizei vollstreckt und eine Person mit gefälschten Dokumenten an die Bundespolizei übergeben werden.

Alle Feststellungen erfordern nunmehr weitergehende Prüfungen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte "Scheinselbstständige" angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tat-sächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn. Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist. Nicht nur das "fahrende Personal" ist davon betroffen, sondern auch das Personal im Waren-umschlag und in der Lagerwirtschaft.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden
Oxana Richter
Telefon: 0351 8161 - 1045
E-Mail: presse.hza-dresden@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell

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