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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls
Das Hauptzollamt Bremen stellt auch in Bremen und Bremerhaven Verstöße fest.

HZA-HB: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls / Das Hauptzollamt Bremen stellt auch in Bremen und Bremerhaven Verstöße fest.
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Bremen (ots)

Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am 
Freitag, 16. Juli 2021 in einer Schwerpunktprüfung die 
Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit 
verbundenen Logistikgewerbe. 
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die 
Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in
Höhe von 9,60 Euro/Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 
01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde gestiegen), die Einhaltung 
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug 
von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich im Bereich des 
Hauptzollamts Bremen folgende Auffälligkeiten:
In der Hansestadt kam es im Zuge von Schwarzarbeitskontrollen in 
einer Spedition zu einer vorläufigen Festnahme und der Einleitung 
eines Strafverfahrens, da bei einem Arbeitnehmer mit einer 
nichteuropäischen Staatsangehörigkeit der Verdacht auf illegale 
Beschäftigung vorlag. Der Mann hätte aufgrund seines 
Aufenthaltsstatus keine Arbeit aufnehmen dürfen. In der Seestadt 
wurde im Zuge der dortigen Kontrollen ebenfalls ein 
Nicht-EU-Ausländer vom Zoll vernommen, der im Verdacht der illegalen 
Arbeitsaufnahme stand. Beide wurden der Ausländerbehörde des Landes 
Bremen übergeben.
Ein weiterer Arbeitnehmer wurde in Bremerhaven verwarnt, weil er bei 
seiner Tätigkeit nicht den vorgeschriebenen Ausweis zur 
Sozialversicherung mitführte.
Bei weiteren Kontrollen von Fahrern von Speditionen und 
Transportunternehmen im Güterverkehrszentrum Bremen wurden bei zwei 
Fahrzeugführern Anhaltspunkte für die Vorenthaltung des allgemeinen 
Mindestlohns festgestellt. Bei einem dieser Berufsfahrer ergab sich 
zudem der Hinweis, dass die vorgeschriebene Sofortmeldung des 
Arbeitgebers bei Arbeitsaufnahme eines neuen Arbeitnehmers an die 
Deutsche Rentenversicherung unterblieben ist.
"Die bei den Kontrollen gewonnenen Daten werden jetzt mit den Daten 
der Sozialversicherer und gegebenenfalls mit den Geschäftsunterlagen 
der Arbeitgeber abgeglichen", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des 
Hauptzollamts Bremen. "Sollten sich dabei Anhaltspunkte für ein 
Vorenthalten des gesetzlichen Mindestlohns oder der Umgehung 
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten erhärten oder ergeben, 
würden strafrechtliche Ermittlungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren 
eingeleitet werden. Damit schützen wir die redlichen Arbeitgeber vor 
unlauterer Konkurrenz, die sich auf Kosten ihrer eigenen 
Beschäftigten und zu Lasten des Sozialstaates und damit der 
Allgemeinheit einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen wollen", führt
Tödter fort.
Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit 
verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals 
sogenannte "Scheinselbstständige" angetroffen. Hierbei geben 
beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. 
Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. 
Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation 
oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, 
sondern umgehen auch den Mindestlohn. 
Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen 
Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte 
Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, 
mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist.
Nicht nur das "fahrende Personal" ist davon betroffen, sondern auch 
das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig
regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen
mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen 
präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten 
Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung 
der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler 
Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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