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HZA-BS: Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt: Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft

HZA-BS: Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt: Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft
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Braunschweig (ots)

Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Dabei waren auch 31 Bedienstete des Hauptzollamtes Braunschweig von den Standorten Braunschweig, Göttingen und Hildesheim im Einsatz.

Bundesweit leiteten die Beamtinnen und Beamten bereits vor Ort 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst Beschäftigten erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

In der Region zwischen Harz und Heide wurden keine schmutzigen Geschäfte festgestellt: weder Straf- noch Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet und lediglich bei neun Beschäftigten besteht weiterer Klärungsbedarf hinsichtlich des Mindestlohns. Hier wussten die Befragten schlicht nicht genau, wieviel sie verdienen. Diese Unklarheiten werden in der Regel durch einen Blick auf die Lohnzettel schnell ausgeräumt.

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

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Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@Zoll.Bund.de
www.zoll.de

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