Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeipräsidium Ulm mehr verpassen.

Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (BC) (GP) (HDH) (UL) Region - Damit Weihnacht nicht zur Weinnacht wird: Die Polizei warnt davor, betrunken zu fahren. /

Ulm (ots)

Weihnachtszeit, nicht nur besinnliche Zeit sondern auch die Zeit des Rückblicks und des Ausblicks. Deshalb veranstalten viele Firmen, Vereine, Organisationen in dieser Zeit auch Weihnachtsfeiern. Immer wieder lassen sich Menschen dann zum Alkoholgenuss verleiten, obwohl es nicht angesagt ist. Etwa weil man noch fahren muss. Das weiß auch die Polizei. Sie warnt nicht nur vor dem Fahren unter Alkoholeinfluss, sie kontrolliert in der Weihnachtszeit auch verstärkt. Damit hat die Polizei in der Region längst begonnen: Sie stoppte am Mittwoch gegen 1.30 Uhr in Ulm einen BMW-Fahrer. Bei der Kontrolle in der Blaubeurer Straße zeigte ein Alkoholtest einen Wert weit über dem Erlaubten. Der 35-Jährige musste eine Blutprobe abgeben. Seinen Führerschein ist er auch los. Und eine Strafanzeige erwartet ihn. Seit Freitagabend zog die Polizei in der Region elf betrunkene Fahrer aus dem Verkehr.

Jeden Tag ereignet sich ein Unfall unter Alkoholeinfluss im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm. Gerade diese Unfälle unter Alkoholeinfluss haben häufig schwere Folgen. Bei mehr als einem Drittel dieser Unfälle werden Personen verletzt. Die Polizei verstärkt deswegen ihre Kontrollen in der Vorweihnachtszeit und mahnt, Alkoholgenuss und Fahren strikt zu trennen. Sie rät:

   - Sprechen Sie sich vorher mit ihren Begleitern, wer fährt und wer
     nüchtern bleibt.
   - Falls es doch nicht klappt, lassen Sie ihr Fahrzeug stehen. 
     Nutzen Sie Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel oder ein 
     Hotelzimmer in der Nähe. Das ist immer noch billiger, als eine 
     Strafe, die Kosten für den Führerschein oder gar Schmerzensgeld 
     nach einem Unfall.

Denn wer mit Alkohol fährt, bringt sich und andere in Gefahr. Deshalb riskiert er auch seinen Führerschein. Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz gefährdet - für Personen- und Sachschäden haftet man unter Umständen selbst oder kann von seiner Versicherung in die Pflicht genommen werden. Neben strafrechtlichen Folgen drohen dann auch weitere Ansprüche von Opfern, die sich schnell auf Tausende Euro summieren können.

Ganz sicher ist: Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit! Das fahrerische Können wird durch Alkohol leichtfertig überschätzt. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, begeht kein Kavaliersdelikt. Um stets sicher nach Hause zu kommen, rät die Polizei: "Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, fährt nicht."

Weitere Hinweise gibt die Polizei im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de oder auf www.bleib-klar.de.

++++++++++ 2293564

Joachim Schulz/Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeipräsidium Ulm
Weitere Meldungen: Polizeipräsidium Ulm