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LWSPA M-V: Mast eines Schubschiffes rammt Zecheriner Brücke

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Waldeck (ots)

Am 22.11.2018, gegen 12:30 Uhr fuhr ein polnischer Schubverband, bestehend aus einem Schubschiff und drei beladenen Leichtern, mit dem Mast des Schubschiffes gegen das nicht klappbare, östliche Brückenjoch der Zecheriner Brücke (eine Klappbrücke über den Peenestrom im Zuge der Bundesstraße 110, liegt etwa sechs Kilometer westlich der Stadt Usedom und ist neben der Peenebrücke Wolgast eine von zwei Straßenverbindungen auf die Insel Usedom). Dabei wurde der Mast des Schubschiffes, welcher eigentlich als Klappmast ausgeführt und mit Positionslaternen bestückt ist, zerstört. Der Verband setzte seine Fahrt bist zum Wolgaster Südhafen fort, wo die Getreideladung gelöscht werden sollte. Die Beamten der Wasserschutzpolizeiinspektion Wolgast nahmen den Schiffsunfall auf und führen die weiteren Ermittlungen durch. Nach ersten Erkenntnissen hat der 64-Jährige polnische Schiffsführer vor der Brückendurchfahrt zwar sein Hubbrückenhaus und die Antennenanlage eingefahren, den Lampenmast jedoch schlichtweg vergessen. Ein Alkoholtest beim Schiffsführer verlief negativ. Die im Zusammenhang mit dem Unfall durchgeführte Schiffskontrolle ergab jedoch diverse Mängel in der Besetzung sowie der Patentlage des Schiffes. Der Schiffsführer hat sich derzeit für diverse Ordnungswidrigkeiten, u.a. wegen des nicht Meldens der Brückenanfahrung, Unterbesetzung, fehlende Zeugnisse für die Zone 2 See - das Fahrzeug hätte den Peenestrom nicht befahren dürfen - sowie Auflagenverstößen zu verantworten. Beispielswiese hätte der Schubverband maximal nur 116,50 m lang sein dürfen. Festgestellt wurde jedoch eine Länge von ca. 118,40m. Die Ermittlungen auf dem Schubverband dauern derzeit noch an. Bislang belaufen sich die Sicherheitsleistungen auf über 700 EUR. Durch das WSA Stralsund wurde die Festlegung des Schubverbandes bis zur Mängelbeseitigung verfügt. Am heutigen Tag wollen Mitarbeiter des Straßenbauamtes Neustrelitz die Zecheriner Brücke auf mögliche Schäden untersuchen.

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