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Alkoholsünder im Rollstuhl - "Rollverbot" und Geldstrafe für zwei Trunkenheitsfahrten

    Baierbrunn (ots) - Rollstuhlfahrer sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer und Radler. Deshalb gab es auch ein hartes Urteil für einen Mann mit Elektromobil: Drei Monate Fahrverbot und 1950 Euro Strafe bekam er für zwei Trunkenheitsfahrten. Wie die "Apotheken-Umschau" berichtet, war er je einmal mit 2,28 und 1,86 Promille am Steuer seines Behindertengefährtes erwischt worden.

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