Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) zur Anwendung der DNA-Analyse bestätigt Forderungen des sächsischen Innenministers: Rasch: "DNA-Analyse wird zum Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts"
Dresden (ots) - Die Innenminister des Bundes und der Länder haben sich auf ihrer heute zu Ende gegangenen Konferenz dafür ausgesprochen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abnahme von DNA-Spuren erweitert werden. Das bedeutet auch, dass das moderne Verfahren künftig als polizeiliche Standardmaßnahme in die erkennungsdienstliche Behandlung Eingang finden soll. Die Justizminister werden gebeten, dies bei den entsprechenden gesetzgeberischen Initiativen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang unterstrichen die Innenminister der unionsregierten Länder die Erforderlichkeit einer langen Speicherung polizeilicher Erkenntnisse, insbesondere von Fingerabdruckmaterial und DNA-Identifizierungsmustern, zu der sich die IMK leider noch nicht entschließen konnte.
Innenminister Horst Rasch sieht sich bestätigt. Er hatte bereits vor einem Jahr als erster Innenminister die Forderung erhoben, die DNA-Analyse unter den gleichen Voraussetzungen anzuwenden wie den Fingerabdruck. "Der so genannte 'genetische Fingerabdruck' bietet der Polizei ein leistungsfähiges Instrument sowohl zur Aufklärung von Straftaten als auch zur Vorbeugung von Kriminalität. Selbstverständlich müssen aber noch Fragen des Datenschutzes geklärt werden, insbesondere mit dem Ziel, Missbrauchsgefahren auszuschließen", sagte Rasch im Anschluss an die Konferenz in Kiel.
Hinsichtlich der längeren Aufbewahrungsfristen für erkennungsdienstliches Material geht Staatsminister Rasch davon aus, dass die Forderung weiter im Gespräch bleiben wird. Rasch verweist in diesem Zusammenhang auf zwei Beispielfälle aus Nordrhein-Westfalen und Bremen, die erst ca. 20 Jahre nach Tatbegehung aufgrund der Analyse von am Tatort gefundenen Sekretspuren aufgeklärt werden konnten. "Hieran lässt sich die Notwendigkeit einer Aufbewahrungsfrist über die Regelaufbewahrungszeit von zehn Jahren hinaus verdeutlichen", betonte Staatsminister Rasch.
Weiterhin befassten sich die Minister unter anderem mit dem Phänomen der Kreditkartenkriminalität. Übereinstimmend sehen sie eine Lösung des Problems in einem bundeseinheitlichen und sicheren Zahlungsverfahren. Nach der Beschlusslage soll der Einzelhandel dazu bewegt werden, im unbaren Zahlungsverkehr schnellstmöglich auf die Nutzung des Einzuglastschriftverfahrens zu verzichten und auf das sicherere EC-Cash-Verfahren umzustellen.
Beim EC-Cash-Verfahren wird eine Zahlung mit der EC-Karte nur nach Eingabe eines PIN-Codes und einer im Online-Verfahren durchgeführten Prüfung der Bonität und der Zugriffsberechtigung autorisiert. "Diese Zugriffsbeschränkungen schützen vor betrügerischem Handeln", sagte Rasch.
Fraglich ist aber, ob das PIN-Verfahren für alle Händler und Kunden eine Alternative zum weithin praktizierten Lastschriftverfahren sein kann. "Da gibt es mehrere Hürden zu überwinden", so der Minister. Er wies in diesem Zusammenhang auf das von der sächsischen Polizei entwickelte KUNO-Meldesystem hin: "KUNO hat sich bewährt. Dort, wo es in Sachsen eingesetzt wird, sind die Betrugsfälle mit Debitkarten stark rückläufig, praktisch bei Null." Gerade für kleine Läden, die sich den teuren Online-Anschluss nicht leisten können, biete das Projekt KUNO einen hervorragenden Schutz vor Zahlungskartenbetrügern.
Gegenstand dieses Projektes ist die zeitnahe Weitergabe der Daten abhanden gekommener EC-Karten im Rahmen der polizeilichen Anzeigenaufnahme an den Einzelhandel und an die Netzbetreiber, über welche die kleineren Unternehmen ihren bargeldlosen Zahlungsverkehr abwickeln. Dem Handel obliegt es dann, sich durch Eingabe der Kartendaten in die Kassensysteme vor betrügerischen Einkäufen zu schützen. Auch andere Bundesländer haben das erfolgreiche Projekt KUNO bereits übernommen, und die großen Handelsverbände empfehlen es ihren Mitgliedern zur Einführung.
Die Innenministerkonferenz befasste sich darüber hinaus mit Fragen der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und islamistischen Extremismus, der Bekämpfung von Internet-Kriminalität und dem elektronischen Datenaustausch zwischen den Meldebehörden.
ots Originaltext: Sächsische Staatskanzlei
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