Storys zum Thema Bundesimmissionsschutzverordnung
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Ende 2024 läuft Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen ab
Frankfurt am Main (ots) - Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. ...
mehrDie Zukunft im Blick: Schornstein ist Garant für vielfältige Heizsysteme
Frankfurt am Main (ots) - Steigende Energiepreise, technologische Innovationen, synthetische Kraftstoffe, Wärmepumpe und Solarenergie - keiner weiß wirklich, wie die Energie der Zukunft aussieht und was das für die Gebäudetechnik bedeutet. Auch wünschen sich viele Immobilienbesitzer früher oder später eine zusätzliche Wärmequelle wie ein Kaminfeuer, das an ...
mehrVdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.
Neue Feinstaubregeln: Was Kaminofen-Besitzer jetzt wissen müssen
Berlin (ots) - Mit der zweiten Stufe der Novelle der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung gelten ab dem 1. Januar 2021 neue Regeln für Kaminöfen. Alte Modelle dürfen dann nicht mehr betrieben werden. Aber es gibt Ausnahmen. Darüber informiert das Serviceportal www.intelligent-heizen.info Ein knisterndes Feuer im Kamin ist nicht nur schön anzusehen - das Heizen ...
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