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    <pubDate>Thu, 06 Sep 2007 13:30:00 +0200</pubDate>
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      <title>ots.Audio: Patientenrechte besser absichern / AOK-Tagung: Experten fordern gesetzliche Lösung</title>
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      <description>ots.Audio: Patientenrechte besser absichern / AOK-Tagung: Experten fordern gesetzliche Lösung: Wichtige Patientenrechte bei der Behandlung wie das Recht auf 
Herausgabe der Krankenunterlagen und der Anspruch auf Aufklärung 
sollten im Behandlungsvertrag gesetzlich geregelt werden. Das 
forderten Experten auf einer AOK-Fachtagung zum Thema 
&quot;Patientenrechte - Wunsch- oder Stiefkind&quot; in Berlin. Angesichts der 
vom Sachverständigenrat geschätzten Zahl von jährlich bis zu 720.000 
Patienten, die allein in Krankenhäusern vermeidbare Schäden erleiden,
müsse der Patientenschutz in Deutschland verbessert werden.

   Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des 
AOK-Bundesverbandes, betonte die Bedeutung der Patientenrechte: &quot;In 
einem zunehmend wettbewerblich organisierten Gesundheitswesen ist es 
unverzichtbar, dass Patienten ihre Rechte und Pflichten kennen und 
gut über Nutzen und Risiken bestimmter Behandlungsverfahren 
aufgeklärt sind.&quot; Die AOK sehe sich als starker Anwalt für die Rechte
der Patienten, so Ahrens. Mit der heutigen Veranstaltung käme der 
Stein zur Stärkung der Patientenrechte ins Rollen.
&quot;Wenn Kassen künftig planbare Krankenhausleistungen ausschreiben 
dürften, können wir uns gut vorstellen, nicht nur den Preis, sondern 
ein funktionsfähiges Risikomanagement als Kriterium mit 
heranzuziehen,&quot; sagte er. &quot;Die Zukunft gehört den Häusern, die nicht 
nur Risikoquellen und Fehler erkennen, sondern wirksame Maßnahmen 
einleiten, um Risiken für Patienten zu minimieren.&quot;

   Gemeinsam sprachen sich die Patientenbeauftragte der 
Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, Dr. Stefan Etgeton vom 
Bundesverband der Verbraucherzentralen und der AOK-Bundesverband 
dafür aus, die Patientenrechte im Behandlungsvertrag zu regeln. 
Kühn-Mengel: &quot;Mein Ziel ist es, dass Patientinnen und Patienten ihre 
Rechte in einem Gesetz übersichtlich zusammengefasst ebenso einfach 
nachlesen können, wie Urlauber dies im Reisevertragsrecht tun 
können.&quot;

   Ein Vorschlag, der auch durch ein Gutachten des Bundesverbandes
der Verbraucherzentralen (vzbv) gestützt wird. Dr. Stefan Etgeton 
sprach sich dafür aus, &quot;dass bei einem gutachterlich festgestellten 
Behandlungsfehler künftig nicht der Patient, sondern der Arzt 
nachweisen soll, dass sein Fehler nicht zu den Gesundheitsschäden 
geführt hat.&quot; Eine Forderung, die auch die AOK und der 
Medizinrechtler Dr. Roland Uphoff unterstützen. Für Patienten, so 
Uphoff, sei es eine hohe Hürde, einen Behandlungsfehler zu beweisen 
und nachzuweisen, dass der eingetretene Gesundheitsschaden durch 
genau diesen Fehler verursacht wird.

   Aus Sicht des Direktors des Bremer Instituts für Gesundheits- und 
Medizinrecht, Prof. Dr. Dieter Hart, ist ein weiterreichendes 
Patientenrechtgesetz wünschenswert, um gesetzliche Defizite zu 
beheben und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Hart sprach sich dafür 
aus, erneut eine Arbeitsgruppe einzurichten, um die wesentlichen 
Regelungsinhalte abzuklären. Im Gegensatz dazu sieht der 
Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, für
ein eigenes Patientenrechtsgesetz keine Notwendigkeit. 
&quot;Patientenrechte sind längst verankert und werden mit jedem 
Behandlungsvertragsabschluss zwischen Patient und Arzt festgestellt,&quot;
so Dr. Montgomery.

   Alle Statements, eine Themenausgabe des &quot;Presseservice Gesundheit&quot;
sowie der Podcast zur Veranstaltung: www.aok-presse.de



Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-Mail: presse@bv.aok.de
Internet: www.aok-bv.de

Telefon 0228 843-310
Telefax 0228 843-507</description>
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