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    <title>Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)</title>
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    <description>ots.Audio - Aktuelle Audiobeiträge aus Unternehmenskommunikation und Marketing. ots.Audio ist ein Service der dpa-Tochter news aktuell, der Schnittstelle zwischen Pressestellen und Medien.</description>
    
    
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    <pubDate>Tue, 17 Apr 2012 12:00:00 +0200</pubDate>
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      <title>ots.Audio: Tag gegen Lärm - Warum zu viel Krach schädlich für unsere Ohren ist</title>
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      <description>ots.Audio: Tag gegen Lärm - Warum zu viel Krach schädlich für unsere Ohren ist: Anmoderationsvorschlag: Egal, ob am Arbeitsplatz die Maschinen wummern oder in der Diskothek die Boxen dröhnen: Hohe Geräuschpegel können das Gehör schädigen. Bei Lärm am Arbeitsplatz gelten deshalb strenge Schutzvorschriften. In der Freizeit allerdings wird den Ohren aber auch oft zu viel zugemutet. Welche Folgen das haben kann, verrät uns zum &quot;Tag gegen Lärm&quot; (25. April 2012) Jessica Martin. Sprecherin: Lärm ist überall: Bei der Arbeit dröhnen die Maschinen &quot;SFX: Maschine&quot;, draußen pulsiert der Verkehr &quot;SFX: Straßenverkehr&quot; und zu allem Übel drehen viele beim Musikhören die Kopfhörer viel zu laut auf &quot;SFX: Überlaute Musik&quot;. Am Ende quittieren unsere Ohren das mit einem Hörschaden. O-Ton 1 (Dr. Martin Liedtke, 0:08 Min.): &quot;Es entsteht nämlich der Schaden im Innenohr. Dort sterben Haarzellen ab, die dafür sorgen, dass Schwingungen in Nervenimpulse für das Gehirn umgewandelt werden - und das funktioniert dann nicht mehr.&quot; Sprecherin: Sagt der Lärmschutzexperte Dr. Martin Liedtke vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dann hört man zum Beispiel Musik irgendwann nicht mehr so &quot;Titel 1 (klar)&quot;, sondern nur noch so: Titel 1 (verschwommen). Der Auslöser dafür kann übrigens jede Art von Lärm sein. O-Ton 2 (Dr. Martin Liedtke, 0:24 Min.): &quot;Für das Gehör ist es unerheblich, ob es freiwilliger oder unfreiwilliger Lärm ist. Der Gehörschaden entsteht in beiden Fällen gleich. Allein auf die Lautstärke kommt es an, wir nennen das den Lärmexpositionspegel. Am Arbeitsplatz darf ein Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) nicht überschritten werden. Das entspricht 15 Minuten in der Diskothek. Für die Freizeit gelten solche Vorschriften nicht, aber ärmschutz wäre hier genauso wichtig.&quot; Sprecherin: Denn wer nicht mehr richtig hört und Gespräche nur noch lückenhaft versteht, dem drohen im Extremfall Berufsunfähigkeit und der Verlust jeglicher sozialer Kontakte. Gönnen Sie deshalb Ihren Ohren im Alltag lieber öfter mal eine Verschnaufpause und schützen Sie sie, wenn der Lärm mal unvermeidbar ist. O-Ton 3 (Dr. Martin Liedtke, 0:23 Min.): &quot;Am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber dafür sorgen. Im privaten Bereich hat man es selber in der Hand. Daher sollte man zum Beispiel Laubsauger verwenden, die einen Blauen Engel aufweisen, weil sie lärmarm sind. Oder eben Diskotheken besuchen, die ein entsprechendes Gütesiegel aufweisen, für das unter anderem ein &apos;DJFührerschein&apos; erforderlich ist. Im Zweifelsfall empfehle ich, einfach Gehörschutz zu benutzen oder ganz auf die Beschallung zu verzichten.&quot; Sprecherin: Ihre Ohren werden es Ihnen danken! Abmoderationsvorschlag: Weitere Infos zu Lärm, seinen Folgen und wie man sich davor schützt, finden Sie im Internet bei der Deutschen Gesetzlichen  Unfallversicherung unter www.dguv.de. ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de. Pressekontakt: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stefan Boltz
Tel.: 030 - 2887 637 68
E-Mail: presse@dguv.de</description>
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      <title>ots.Audio: Damit Grill und Geranie nicht zu Geschossen werden
Kampagne &quot;Risiko raus!&quot; der gesetzlichen Unfallversicherung Tipps für das sichere Beladen des eigenen Pkw</title>
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      <description>ots.Audio: Damit Grill und Geranie nicht zu Geschossen werden
Kampagne &quot;Risiko raus!&quot; der gesetzlichen Unfallversicherung Tipps für das sichere Beladen des eigenen Pkw: Anmoderation: Herrliches Wetter, die Nachbarn grillen und die Pollen fliegen um die Wette. Keine Frage: der Frühling ist da - und zwar mit voller Wucht. Das ist auch ganz deutlich auf den Parkplätzen der Baumärkte zu sehen. Klar - jetzt wird das Haus auf Vordermann gebracht und für die Freizeit im eigenen Garten eingekauft! Vom Putzeimer oder Besen über Heckenschere und Blumenkästen bis hin zum neuen Grill: Wer gründlich sauber machen und den Frühling ausgiebig genießen will, braucht dafür die richtige Ausrüstung. Leider vernachlässigen viele dabei immer wieder, dass der Transport des Equipments vom Baumarkt nach Hause nicht ganz ungefährlich ist ... O-Ton Umfrage am Baumarkt Hier kann nichts passieren weil die Ware leicht ist, die hat also kein Gewicht und kann im Notfall, wenn ich eine Totalbremsung mache, hinter die Sitze fallen. Und damit ist die Gefahr praktisch überschaubar. - Ich habe ein Estrich-Netz für meine Salatgurken gekauft. Das Auto ist sehr klein, das heißt ich werde das Ding zusammenrollen und so einklemmen, das nichts passiert. - Ich habe Maschendraht und Bodenhülsen gekauft. Und ich denke der Hersteller hat die Rückbank so berechnet, das man da auch was reinlegen kann. - Hier ist alles ziemlich gut gesichert weil hinten im Kofferraum ein Netz ist und damit kann ich das befestigen. Und wegen der Schwere der Erde kann es auch nicht so schnell verrutschen denke ich. - Ich mache den Koffrraumdeckel auf, setze das Paket Geranien da rein und dann mache ich den Deckel wieder zu. Und das recht mir. Da kann nichts passieren, das können Sie mir glauben. (0:47) Weit gefehlt. Auch die kleinsten und scheinbar harmlosesten Gegenstände können brandgefährlich werden, wenn sie schlampig verstaut sind. Mit ihrer Kampagne &quot;Risiko raus!&quot; gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung  deshalb Tipps für das sichere Beladen des eigenen Autos. Denn was viele kaum für möglich halten: bei einer Vollbremsung oder einem Zusammenstoß werden Gegenstände, die unkontrolliert umherfliegen, zu wahren Geschossen - sie können auf das Fünfzigfache ihres Eigengewichts beschleunigt werden. Martin Rüddel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung weiß, wie man die typischen Fehler beim Beladen vermeidet O-Ton Martin Rüddel Sparen Sie auf keinen Fall an der falschen Stelle. Investieren Sie ein paar Euros und kaufen Sie sich ein paar vernünftige Zurrgurte damit Sie die Ladung auch sicher verstauen können im Fahrzeug. Und investieren Sie vor allem ein paar Minuten zeit und sichern Sie das ordentlich. Den Sie sparen sich danach ganz schön Ärger wenn Sie nichts mit herumfliegender Ladung zu tun haben. (0:17) Egal ob Handfeger oder Zierblume - die Rückbank ist als Stauraum tabu. Auch Hutablage oder Fußraum sind für die Lagerung ein denkbar schlechter Ort. Alles, was während der Fahrt nicht gebraucht wird, gehört in den Kofferraum:  Schweres nach unten, unmittelbar hinter die Rückbank. Leichte Gegenstände werden darauf befestigt. Und bei sperrigen Anschaffungen gilt: Anhänger oder Transporter ausleihen und das Material auf der Ladefläche fixieren! Und das gilt auch, wenn die Fahrt nach Hause nur ein kurzes Stück ist, sagt Martin Rüddel: O-Ton Martin Rüddel Die Länge der Fahrtstrecke spielt überhaupt keine Rolle. Selbst auf ganz kurzen Fahrtstrecken von einem oder zwei Kilometern Länge sind schon ganz schwere Unfälle passiert. Stellen Sie sich einfach mal vor, Sie müssen auf so einer kurzen Strecke wegen eines Kindes vor Ihnen bremsen und dann fliegt Ihnen die Ladung um die Ohren. Sie haben dann ein Riesenproblem wenn Sie die nicht vernünftig gesichert haben. (0:16) Abmoderation: Also: Damit das Frühlingswetter zum Genuss wird: Achten Sie bei der Fahrt unbedingt darauf, Ihre Ladung sicher zu verstauen. Viele weitere wichtige Tipps dazu gibt es unter: www.risiko-raus.de und www.lade-gut.de. ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de. Pressekontakt: Ketchum Pleon GmbH, Gabriele Ayazi, 0228-91514-201
all4radio, Hannes Brühl, 0711 3277759 0</description>
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      <pubDate>Tue, 17 May 2011 09:15:00 +0200</pubDate>
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