Pressemitteilung

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zum Karlsruher Urteil zum Adoptionsrecht

2013-02-19T23:36:56

Stuttgart (ots) -

Kinder, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, und ihre Adoptiveltern haben künftig mehr Rechte und vor allem mehr Sicherheit. Das ist gut und vernünftig so.

Bemerkenswert an dem Urteil sind zwei Aspekte. Zum einen die Geschwindigkeit und das Ausmaß, mit denen das Gericht seine Beurteilung der traditionellen Ehe und der Homosexualität ändert. Es war das Verfassungsgericht, das 1957 drakonische Zuchthausstrafen für Homosexuelle rechtfertigte. Es war dieses Gericht, das jahrzehntelang eine manchmal schon abenteuerlich begründete Privilegierung der traditionellen Ehe zementierte. Spätestens seit Dienstag gilt das nicht mehr. Die Karlsruher urteilen hier getreu dem Motto "Was geht uns unser Geschwätz von gestern an?".

Zum anderen ist das Bundesverfassungsgericht in dieser Einzelfrage der gesellschaftlichen Entwicklung ein bisschen voraus, während es sonst dem gesellschaftlichen Wandel stets in gemächlichem Abstand folgt. Man wünschte sich so viel Mut auch an anderer Stelle.

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